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Fehler GewSt- Übergabe von ReWe betr. Teileinkünfte.

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letzte Antwort am 08.03.2018 16:21:42 von Ute_Höpfner
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mkolberg
Meister
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Folgender Buchungssatz ist im System:

EUR 467,50 H auf # 2615 (SKR 03)

Übergeben wird nach GewSt 2017, :

Ziffer 33 (Abzug steuerfreier Betrag) EUR 187,00 (= OK)

Ziffer 49 (Hinzurechnung von Gewinnausschüttungen) EUR 468,00 (2 * Fehler)

Fehler 1: Es darf nur der 40%- Anteil hinzugerechnet werden!

Fehler 2: Ich erwarte ein Abrunden des Hinzurechnungsbetrages.

PS Hotline überlastet, deshalb Meldung hier.

251118_pastedImage_0.png

251116_pastedImage_2.png251117_pastedImage_3.png

251111_pastedImage_5.png

DATEV-Mitarbeiter
Ute_Höpfner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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183 Mal angesehen

Hallo Herr Kolberg,

Sie haben Recht: in der Vorabversion der GewSt 2017 dürfte der Hinzurechnungsanteil in Zeile 49 maximal 40 % betragen.

Aber:

Der bis 22.2.2018 gültige Schnittstellenfunktionsplan sah gar keine Datenübernahme in die Zeile 49 vor, entsprechende Werte mussten manuell eingetragen werden.

Der neue Schnittstellenfunktionsplan (ausgeliefert am 23.2.2018) bereitet die Werte im Wertübergabeprotokoll bereits mit dem Ziel der endgültigen Version der Gewerbesteuer 2017 (geplante Auslieferung Mitte April 2018) auf.

Für die neue Anlage BEG und die damit in Zusammenhang stehenden Hinzurechnungen und Kürzungen brauchen wir den Gesamtbetrag der „Erträge aus Anteilen an Kapitalgesellschaften". Ob und in welcher Höhe dann hinzugerechnet oder gekürzt wird, wird in der GewSt dann in der Anlage BEG festgelegt.

Wird aktuell die Programmverbindung Kanzlei Rechnungswesen => Gewerbesteuer mit der Vorabversion der Gewerbesteuer 2017 genutzt, bleibt – wie bisher - nur die manuelle Korrektur in Zeile 49 GewSt 1 A in der  Gewerbesteuer.

Mit Freigabe der endgültigen Version müssen dann aber auch entweder die Bilanzdaten nochmals neu an die GewSt übergeben werden oder die Anlage BEG ist mit den zutreffenden Werten auszufüllen.

Ein entsprechendes Dokument für die Info-Datenbank ist in Arbeit.

Mit freundlichem Gruß

Ute Höpfner

DATEV eG

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letzte Antwort am 08.03.2018 16:21:42 von Ute_Höpfner
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