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LODAS: Kind krank Entgeltzahlung KK

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letzte Antwort am 27.04.2021 10:04:47 von Flitze0815
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n_troike
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 6
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Hallo Zusammen,

würde ein Mitarbeiter morgens noch arbeiten und dann aber mit dem Kind zum Arzt gehen und dort einen Krankenschein bekommen,

wie ist dann die Meldung an die KK zu erstellen?

So wie ich das sehe, können nur ganze Tage über Lodas gemeldet werden. Er hat aber ja noch ein paar Stunden gearbeitet.

Vielen Dank im Voraus.

Nico

mhaas
Erfahrener
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Nachricht 2 von 6
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Moin,

wenn die Entgeltfortzahlung hier der "normalen" Fortzahlung im Krankheitsfall (des AN) folgt, wird der Tag nicht mitgerechnet, wenn an diesem Tag noch gearbeitet worden ist. Das heißt konkret, dass der AG den lohn für den kompletten Tag ganz normal bezahlt.

Gruß

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 6
2408 Mal angesehen

Hallo,

ergänzend möchte ich noch Folgendes hinzufügen:

Es sollte grundsätzlich mit der Krankenkasse geklärt werden, ob für diesen ersten Tag bereits Krankengeld bei Kinderpflege gezahlt wird.

Wenn ja, legen Sie unter Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten den entsprechenden Zeitraum mit dem Grund „Kinderpflege mit Krankengeld". Auf der rechten Seite in der Registerkarte Allgemeine Angaben setzen Sie bitte den Haken „am ersten Tag der Freistellung wurde bei vollem Entgelt noch teilweise gearbeitet".

Liebe Grüße aus Nürnberg

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 6
2293 Mal angesehen

Moin zusammen,

habe diesen Monat genau dasselbe Problem. Mittags wurde die ANin angerufen, dass Sie das Kind aus der Kita abholen soll. Normalerweise nehmen wir die gearbeiteten Stunden aus der Zeiterfassung, da ja der ganze Tag durch die KK bezahlt wird. Diese ANin hat sich aber dagegen gewehrt, da ihre KK ihr gesagt hat, dass der AG ja auch stundenweise Unterbrechungen abrechnen kann; wie das funktionieren soll, hat die KK jedoch nicht erklärt.  In so einem Fall hat natürlich die KK Recht und nicht das Lohnbüro! Ist ja klar!

Da wir keine Lohnfortzahlung für die Fehlzeit leisten, muss die ANin nun die Stunden selber wieder einarbeiten und entsprechend kann ich den ersten Tag nicht als Unterbrechung buchen, da ja die Aussage "am ersten Tag bei vollem Entgelt teilweise gearbeitet" nicht zutrifft.

Um zu schauen, was denn passiert, wenn ich den Haken (am ersten Tag noch gearbeitet) setze, habe ich eine Probeabrechnung gezogen. Das Ergebnis war jedoch nur, dass sowohl der Unterbrechungszeitraum als auch die Gehaltskürzung auf der Abrechnung gleich blieben und nur auf der Bescheinigung die unterbrochenen Tage verringert wurden. Das heißt ja, dass wir zwar den finanziellen Ausfall für 9 Tage , aber nur 8 Ausfalltage bescheinigen. Das ist doch so auch nicht richtig, oder?

Wie kommt denn die KK auf die Aussage, dass auch stundenweise Unterbrechung abgerechnet werden kann? Haben die sich das ausgedacht? Kann die DATEV es nicht umsetzen oder bin ich zu blöd? 😬

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
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Hallo,

 

wie die Stundenweise Kinderbetreuung abgerechnet werden kann, finden Sie im Dokument 1008768 unter Punkt 6.3.

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 6
2250 Mal angesehen

Moin Herr Stein,

das Dokument bezieht sich aber nur auf die Entschädigungszahlung gemäß IfSG mit Erstattung durchs Gesundheitsamt, nicht auf die Erstattung durch die Krankenkasse wegen 'Erkrankung des Kindes'.

Danke trotzdem

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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letzte Antwort am 27.04.2021 10:04:47 von Flitze0815
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