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Art. 30 DSGOV - Hat zufällig jemand ein Muster von einem Verzeichnis nach dieser Norm?

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letzte Antwort am 03.04.2018 09:54:36 von enricohaber
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enricohaber
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Für alle DATEV - Benutzer wird es im Mai 2018 ernst und die neue Datenschutzverordnung (DSGVO) tritt in Kraft. Nach § 30 DSGVO muss dann jede Kanzlei ein Verzeichnis nach deren Anforderungen vorhalten, die personenbezogene Daten verarbeitet. Hat jemand zufällig schon ein Musterverzeichnis erstellt und möchte es gern den anderen Usern zur Verfügung stellen? Vielleicht hat ja DATEV bereits ein Muster - Verzeichnis erstellt und möchte uns Usern der Software dieses zur Verfügung stellen?

Für DATEV: Ich gehe mal davon aus, dass die DATEV die Norm kennt, da Sie selbst ein solches Verzeichnis ab Mai zu führen hat. Reicht es aus, dass man als verarbeitende Software DATEV Anwalt pro angibt (eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten) oder sind alle Softwaremodule von DATEV, die in einer Kanzlei genutzt werden, anzugeben. Da wir eine Rechts- und Steuerberatungskanzlei sind, kommen da einige Programme von DATEV zusammen. Ferner wäre interessant zu wissen, an welche Institutionen DATEV im Steuerberatungsbereich (ggf. Rechtsanwaltsbereich zwecks Statistik) personenbezogene Daten weitervermittelt (die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen); Bsp Finanzamt, Sozialversicherungsträger oder andere? Gibt es ein Verzeichnis von DATEV von diesen Übermittlungen, welches wir dann in unser Verzeichnis übernehmen können?

Über ein Rückmeldung oder Hilfe wäre ich sehr dankbar. Für alle User, die noch nichts von der Umsetzung der DSGVO gehört haben. Bitte reinlesen und versuchen umzusetzen! Es werden sehr hohe Bußgelder bei Fehlverhalten angedroht!

DATEV-Mitarbeiter
Silvia_Kubisch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 10
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Sehr geehrter Herr Haber,

zur Umsetzung der DS-GVO wird datevweit für alle Produkte, die im DATEV Shop bestellt werden können, eine sog. Verfahrensdokumentation erstellt. Diese gibt einen Überblick über alle datenschutzrelevanten Informationen zu einem Programm, die für die Erfüllung der Pflichten aus der DS-GVO benötigt werden (z. B. Art und Zweck sowie Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, Informationen zur Speicherung und Löschung personenbezogener Daten).

Im Ergebnis wird für den Anwender für jedes bestellbare DATEV Produkt ein Info-Dokument mit der Bezeichnung "Datenschutzsteckbrief <Programmname>" erstellt (ggf. auch für mehrere gleichartige Produkte ein zusammenfassendes Info-Dokument), der verständlich und kompakt dokumentiert, wie er die DS-GVO umsetzt, insbesondere personenbezogene Daten auffindet und löscht. Darin finden Sie auch die Informationen zu den Empfängerkategorien - aber eben für jedes Produkt in einem eigenen Datenschutzsteckbrief. Die Dokumente werden voraussichtlich im April 2018 in der Info-Datenbank veröffentlicht.

Wir können Ihnen also kein Musterverzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zur Verfügung stellen, sondern den Inhalt, den Sie in Ihr Verzeichnis aufnehmen müssen.

Zusätzlich gibt es ein Einführungsdokument (Dok.-Nr. Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO): Basisinformationen) und es wird noch ein Einstiegsdokument erstellt, in dem die einzelnen Datenschutzsteckbriefe der Produkte verlinkt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.datev.de/dsgvo.

Mit freundlichen Grüßen

Silvia Kubisch

Produktmanagement Rechtsanwaltsmarkt

Freundliche Grüße
Silvia Kubisch
DATEV eG | Entwicklung Rechtsanwaltsmarkt
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Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Ecker
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Muster zu allem gibt es - softwareunabhängig auf der Seite des DAV, siehe www.anwaltverein.de, dort unter Kanzlei auf Datenschutz gehen

enricohaber
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Vielen lieben Dank!!!

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j_stobbe
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Kubisch,

ist angedacht, hier auch ein Sammel-Dokument für alle im DATEV-Mehrwertpaket enthaltenen Programme bereitzustellen?

Wenn nicht, könnten Sie dies bitte anregen?

Besten Dank.

DATEV-Mitarbeiter
Renate_Nutsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Sehr geehrte Frau Stobbe,

derzeit stehen die von Frau Kubisch am 07.03.2018 an dieser Stelle aufgeführten Dokumente zur Verfügung. Für den Fall, dass Sie darüber hinaus noch konkretere Vorstellungen haben, lassen Sie uns dies bitte über einen Servicekontakt wissen, damit Ihre Wünsche weitergegeben werden können.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Renate Nutsch

Produktservice Rechtsanwaltsmarkt

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uschwegler
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Hallo zusammen,

Stand heute sind in der Info db die Leistungsbeschreibungen der DATEV Programme um den Block DS-GV erweitert worden.

Zurzeit überlegen wir, ob wir im Muster der Anwälte (s.o.) mit einem Link auf die Dokumente der Info db arbeiten können.

Freundliche Grüße

Ute Schwegler

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baastrup
Beginner
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Generell kann ich die kleine und günstige Broschüre des Bayrischen Landesamt für Datenschutz empfehlen. "Erste Hilfe zur Datenschutzgrundverodnung für Unternehmen und Vereine". Ist sehr anschaulich mit Musterempfehlungen. Man muss diese ohnehin immer selbst anpassen auf den eigenen Betrieb.

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agmü
Meister
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Hallo in die Runde.

Vielleicht hilft dem einen oder anderen der Link auf die Ausführungen des bayersichen Landesdatenschutzbeauftragten.  https://www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html

Andreas G. Müller - Rechtsanwalt -
frei nach dem Motto: "Gestern standen wir am Abgrund, heute sind wir einen Schritt weiter."
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enricohaber
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Nachricht 10 von 10
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Danke, so etwas habe ich gesucht!

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letzte Antwort am 03.04.2018 09:54:36 von enricohaber
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