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Falsche Krankenkasse beim Antrag AAG U2 Mutterschaftsaufwendungen

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letzte Antwort am 07.03.2018 21:36:22 von Uwe_Lutz
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stefandolezych
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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem mit L+G.

Eine Arbeitnehmerin war bei der BKK Mobil Oil bis 05/2015 versichert und danach bei der Knappschaft (nicht als Minijobber). Da sie jetzt Mutter geworden ist habe ich den Ausfallschlüssel MS (Mutterschutz) eingegeben und daraufhin wird das DÜ-Protokoll "Antrag Erstattung AAG bei Mutterschaft U2" erstellt. Als Empfänger der zieht DATEV allerdings nicht die Knappschaft sondern die BKK Mobil Oil.

Woran kann es liegen, dass die falsche Krankenkasse ausgewählt wird? Kann ich das evtl. manuell ändern?

Ich würde mich um einen Lösungsvorschlag freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Dolezych

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Uwe_Lutz
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Hallo Herr Dolezyh,

haben Sie in den Personaldaten eine abweichende Krankenkasse für das Umlageverfahren erfasst und dort noch die BKK Mobil-Oil eingetragen?

Dann ist die Auswahl technisch richtig - aber inhaltlich falsch. Es muss dann auch die Abführung der Umlage entsprechend rückwirkend geändert werden (für 2015+2016 manuelle Korrektur erforderlich).

Viele Grüße

Uwe Lutz

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stefandolezych
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Guten Morgen Herr Lutz,

vielen Dank für die Lösung.

Manuelle Korrektur? Ich bin überfragt: Wie, was, wann, wo?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Dolezych

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Manuelle Korrektur? Ich bin überfragt: Wie, was, wann, wo?

Hallo Herr Dolezych,

wenn dort eine abweichende Krankenkasse erfasst ist, haben Sie (vermutlich seit dem Krankenkassenwechsel in 2015) die Umlagen an die BKK Mobil Oil gezahlt. Dies muss dann nun rückwirkend korrigiert werden.

Bis Januar 2017 zurück lässt sich dies über eine entsprechende Korrektur und Nachberechnung in Lohn und Gehalt durchführen.

Für die Jahre 2015 und 2016 können Sie dies aber nicht über das Programm lösen. Dort müssen Sie dann (über sv.net) entsprechende Nachweise für 2015/2016 erstellen, in dem die Umlagen bei der BKK Mobil Oil storniert und bei der Knappschaft nachgemeldet werden.

Hierzu sollten Sie sich auch mit den Krankenkassen in Verbindung setzen, da es eigentlich keine Korrektur-Beitragsnachweise für abgelaufene Kalenderjahre mehr gibt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 07.03.2018 21:36:22 von Uwe_Lutz
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