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Falsche Lohnsteuerbescheinigung nach Übernahme aus Fremdsystem

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letzte Antwort am 08.03.2018 12:14:27 von beatem
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beatem
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Wir haben zum 01.09.2017 ein Mandat in LODAS aus einem Fremdsystem übernommen

LSt-Bescheinigungen wurden zum 31.08.2017 erstellt

SV-Meldungen mit Abgabegrund 36 wurden erstellt

SV-Meldung von uns mit Abgabegrund 13 wurden erstellt

Lohnkontowerte 1-8/2017 wurden von mir monatlich vorgetragen

Eintrittsdatum war immer das tatsächliche Eintrittsdatum

Jetzt wurden die Lohnsteuerbescheinigungen auf den Zeitraum 01.01. - 31.12.2017 mit den von uns abgerechneten Werten 9-12/2017 ausgestellt, aber mit den vollen SV-Beiträgen auch aus den Lohnkontowerten.

Muss ich die Eintrittsdaten der betreffenden Mitarbeiter ändern auf den 01.09.2017, aber wird dann nicht die SC-Meldung Grund 13 wieder storniert?

HG Beate Münker

björn
Experte
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Hallo Frau Münker,

wenn wie in Ihrem Fall eine Lohnsteuerbescheinigung zum 31.08.2017 erstellt und übermittelt worden ist, hätten Sie keine Lohnkontenergebnisvorträge machen dürfen.

Die Eintrittsdaten haben Sie richtig hinterlegt.

Prüfen Sie aber vorab ob die Lohnsteuer-Bescheinigungen zum 31.08.2017 auch tatsächlich übermittelt worden sind.

Wenn ja sollte es reichen, wenn Sie rückwirkend die Ergebnisvorträge rausnehmen.

Jedoch weiß ich leider nicht ob die Lohnsteuerbescheinigung für 2017 automatisch geändert, wird da der Termin für die späteste Übermittlung schon überschritten ist und Sie mit Sicherheit den Januar 2018 auch schon abgerechnet haben.

Gruß

Björn Niggemann

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beatem
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Guten Morgen Herr Niggemann,

vielen Dank für Ihre Antwort. Das mit den Lohnkontoergebniswerten verstehe ich und erscheint logisch, aber woher will LODAS wissen, dass eine Lohnsteuerbescheinigung erst ab dem 01.09.2017 erstellt werden soll, wenn dieses Datum nicht als Eintrittsdatum hinterlegt ist?

Gruß

Beate Münker

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björn
Experte
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Guten Morgen Frau Münker,

ich weiß leider nicht, ob das Datum eventuell nur an den Ergebnisvorträgen hängt oder nicht.

Gruß

Björn Niggemann

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beatem
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OK, trotzdem vielen Dank für Ihre Unterstützung! Dann gilt es das noch zu klären.

Gruß Beate Münker

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Münker,

der Zeitraum 01.01.-31.12.2017 wird auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen, da Sie bei den Arbeitnehmern das tatsächliche Eintrittsdatum hinterlegt haben.

Wenn Sie den 1.09.2017 als Eintrittsdatum hinterlegen, wird ab diesem Datum die Lohnsteuerbescheinigung ausgestellt. Wie Sie richtig vermuten, wird dann aber auch die DEÜV Anmeldung mit GdA 13 storniert und eine DEÜV Anmeldung mit GdA 10 erstellt.

Prüfen Sie bitte, ob tatsächlich eine Lohnsteuerbescheinigung mit dem Zeitraum 01.01.2017 – 31.08.2017 übermittelt wurde. Bei einem Systemwechsel wird in der Regel keine LSt-Bescheinigung für den anteiligen Zeitraum erstellt. Nur bei Austritt oder im Dezember.

Weitere Informationen zum Thema Umstieg von einem Fremdsystem auf LODAS mit Systemwechsel finden Sie unter 5303317 - Lohnkonto (Beispiele für LODAS).

Freundliche Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
beatem
Beginner
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Hallo Frau Frohmeyer,

ja die Lohnsteuer ist tatsächlich schon übermittelt worden, habe mich noch einmal vergewissert. Habe die Eintrittsdaten der betroffenen MA schon abgeändert um die Daten mit dem Abruf Februar zu übermitteln. Dann muss ich ja sicherlich auch mit 1 und BS 96 eine erneute Verarbeitung pro MA anstoßen?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

HG Beate Münker

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Münker,

ja das ist richtig. Der Anstoß mit Wert 1 und BS 96 ist erforderlich, damit auch die DEÜV-Anmeldung Systemwechsel GdA 13 storniert und durch eine Anmeldung GdA 10 ersetzt wird.

Bitte beachten Sie für die Nachberechnung der Lohnsteuerbescheinigung im Vorjahr die Anwendung des Entstehungsprinzips. Weitere Informationen finden Sie unter Dok. 1034430 .

Viele Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
beatem
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Hallo Frau Heinlein,

vielen Dank für Ihre Antwort.

HG Beate Münker

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letzte Antwort am 08.03.2018 12:14:27 von beatem
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