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Lohnabrechnung Lohn und Gehalt für 2015?

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letzte Antwort am 02.03.2018 14:20:14 von heckerlein
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bruttonetto
Beginner
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373 Mal angesehen

Guten Tag,

ich muss eine Lohnabrechnung erstellen für einen Mitarbeiter ab 2015. Programm Lohn und Gehalt. Laut DATEV geht das nicht mehr. Welcher besonderen DATEV-Logik folgt das? Das wäre ja so, als ob man keine Einkommensteuererklärung mehr für 2015 erstellen kann...

Hat da jemand Empfehlungen?

Vielen Dank im Voraus

mkinzler
Meister
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Nachricht 2 von 7
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In Lohn und Gehalt kann man immer nur 2 WJ offen halten.

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bruttonetto
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist mir ja bekannt. Aber was ist der tiefere Sinn dahinter?

Ich habe einen Mandanten geerbt, der sozusagen "vergessen" hat, einen Mitarbeiter anzumelden. Es wurde gar keine Abrechnung erstellt. Es ginge also um eine komplette Neuanlage des Mandanten in LoGe und um die Neuanlage des Mitarbeiters. Das kann doch nicht wahr sein, dass man das alles händisch über SV.net oder Elster machen muss... Is ja wie Rauchzeichen senden...

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 7
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Hallo,

vom Gesetzgeber sind Lohnabrechnungsersteller verpflichtet, dass ihre Abrechnungssysteme Rückrechnungen/Beitragskorrekturen mindestens bis zum April des Vorjahres ermöglichen.

Wir unterstützen darüber hinaus eine Nachberechnung bis Januar des Vorjahres und berücksichtigen dabei entsprechend die SV-Besonderheit der Vorvorjahresmärzklausel.

Freundliche Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft
DATEV eG

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mhaas
Erfahrener
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Wenn Sie den Mandanten für 2015 neu anlegen, sollte auch die Abrechnung als solches möglich sein.

Ist aber nur meine Meinung. Natürlich ist das schwierig, wenn neben dem "fehlenden" Mitarbeiter noch weitere beschäftigt werden.

Lang may yer lum reek
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bruttonetto
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Man kann für 2015 den Mandanten nicht neu anlegen. Das geht nur für 2017, nicht früher. Leider.

Der tiefere Sinn erschließt sich mir jedenfalls nicht. Wenn ich mir die Antwort von Frau Riedel so ansehe, dann scheint die DATEV die gesetzliche Verpflichtung als Rechtfertigung herzunehmen, dass man nur ein Jahr zurückkommt. Sinnhaft ist das m.E. nicht. Wir haben jetzt extra SV-net installiert und haben 2015+2016 dort extra abgerechnet. Soviel zum Thema Digitalisierung...

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heckerlein
Fachmann
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letzte Antwort am 02.03.2018 14:20:14 von heckerlein
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