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Smartcardverlängerung: Rechenkunststück..

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letzte Antwort am 28.02.2018 14:32:10 von Thomas_Puritscher
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willimüller
Fachmann
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Hallo Datev,

am 29.1.18 habe ich eine Mitteilung bekommen, dass eine Smartcard am 8.4.18 ungültig wird und ab dem 27.2.18 verlängert werden kann.

Über diese Mitteilungen ärgere ich mich regelmäßig, da ich mir dafür eine Erinnerung hinterlegen muss .. naja, diesmal habe ich das gemacht. Beim Aufruf der Laufzeitverlängerung am 27.2. sagt mir das Programm, dass eine Verlängerung noch nicht möglich sei (erst 40 Tage vor Ablauf) und ob ich trotzig (sorry: trotzdem) nach neuen Zertifikaten suchen möchte. Ja, und siehe da, die Verlängerung ist doch möglich.

Vermutlich ist die Formel für die Berechnung des Zeitraum im RZ falsch...Kann das bitte geändert werden und außerdem die Mitteilung erst dann verschickt werden, wenn die Verlängerung wirklich möglich ist?

Vielen Dank und schöne Grüße

Willi Müller

DATEV-Mitarbeiter
Thomas_Puritscher
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
33 Mal angesehen

Hallo Herr Müller,

das von Ihnen beschriebene Systemverhalten kann ich leider nicht nachvollziehen. Der genannte Stichtag zur Laufzeitverlängerung ist normalerweise auf die 40-Tage-Frist abgestimmt.

Warum das in Ihrem Fall scheinbar nicht so war, kann ich so nicht sagen. Um den Bereitstellungstermin der Zertifikate bzw. die Fristen und Benachrichtigungen zu prüfen, wenden Sie sich bitte direkt, mit der entsprechenden SmartCard-ID, an unseren Anwenderservice. Vielleicht kommen wir hier zusammen auf die Lösung.

Noch einen schönen Tag!

Thomas Puritscher

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letzte Antwort am 28.02.2018 14:32:10 von Thomas_Puritscher
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