Hallo zusammen,
habe eine Mitarbeiterin bei der mit dem 18.1. KE nach 78 Wochen endet. Wie erzeuge ich eine Abmeldung mit Grd 34, also soz.vers.rechtlich
eine Abmeldung jedoch kein Beschäftigungsende.
Danke für eure Unterstützung.
Hallo,
ab dem Tag der Aussteuerung müssen Sie die Buchung von K6 auf KE oder KA ändern. KE ist zu verwenden, wenn der Mitarbeiter danach nicht bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. KA müssen Sie verwenden, wenn Sie wissen, dass der Mitarbeiter sich bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat. Alternativ wäre auch noch der Ausfallschlüssel ER möglich. Dieser ist zu verwenden, wenn eine volle Erwerbsminderungsrente das Krankengeld ablöst.
Viele Grüße
T. Reich