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Datenübermittlung von Anlagen

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letzte Antwort am 22.02.2018 12:30:34 von nataliekretschmer
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nataliekretschmer
Einsteiger
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Hallo Community,

mal eine vermutlich echt blöde frage, aber ich werde Sie einfach mal stellen 😉

Kann ich bei der elektronischen Übermittlung ans Finanzamt die individuellen Anlagen zur ESt mit übermitteln?

Oder muss ich diese immer drucken und dem FA auf dem Postweg zukommen lassen?

Die frage kam den Tag im Büro auf... 🙂

LG Natalie

0815
Fachmann
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Natalie,

kurz: Nein. Siehe auch: ESt und elektronische Übermittlung der individuellen Anlagen?

Aber: Rein theoretisch müssen Sie sie nicht mehr "drucken und dem FA auf dem Postweg zukommen lassen" - Belegvorhaltepflicht ...

Viele Grüße.

nataliekretschmer
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Danke für die fixe Antwort.

Belegvorhaltepflicht? Einfach die Anlage nicht mitschicken und abwarten?

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schad
Einsteiger
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Nachricht 4 von 5
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Belegvorhaltepflicht heißt: die Belege zur Erklärung muss der Mandant/Steuerberater bei Nachfrage seitens des Finanzamtes vorlegen können; heißt also, die Belege müssen nicht mehr an das Finanzamt geschickt werden. Daher würde ich auch keine Anlagen mitschicken.

nataliekretschmer
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Danke!

Ja so machen wir das schon länger, wollte nur nochmal wissen ob es halt doch schon die Möglichkeit gibt das mit zu übertragen, oft kommen ja dann doch die Rückfragen..

Aber dann hat sich das hier ja geklärt! Danke für die Fixen Antworten.

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letzte Antwort am 22.02.2018 12:30:34 von nataliekretschmer
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