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Lodas - Korrektur Lohnsteuerbescheinigung

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letzte Antwort am 22.02.2018 17:02:49 von ulli_preuss
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brö
Einsteiger
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Hallo,

ich habe im Februar 2018 mitgeteilt bekommen, dass für Dezember 2017 noch Verpflegungspauschalen abzurechnen sind. Diese wurden auch bereits im Dezember ausgezahlt. Sie gehören also auf die Lohnsteuerbescheinigung 2017. Diese wurde bereits mit der Dezember-Abrechnung erstellt. Ich habe die Verpflegungspauschale über Nachberechnung Dezember erfasst, leider ist KEINE korrigierte Lohnsteuerbescheinigung 2017 erstellt worden. Wie bekomme ich diese?

@ Datev: Wie sieht überhaupt die Planung der Erstellung von korrigierten Lohnsteuerbescheinigungen in Lodas aus? Aufgrund der neuen Korrekturpflichten muss es doch in Zukunft möglich sein, die Lohnsteuerbescheinigungen korrigiert zu bekommen..... (§ 93 c Abs. 3 AO) ?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Tanja Brömer

brooke
Aufsteiger
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Hallo,

diese Probleme haben wir auch und auf dem Seminar vom Steuerberaterverband wurde auch nochmal auf den § 93 c hingewiesen. Eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung bekommen Sie nicht. Sie können nur über Elster korrigieren. Da muss die Datev noch nachbessern.

Grüße

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brö
Einsteiger
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Schade.... das Datev das in über einem Jahr nicht gelöst bekommt..... Ich dachte mir war vielleicht etwas entgangen.

Vielen Dank für die Antwort.

Viele Grüße

Tanja Brömer

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ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo,

was mich nur immer wieder etwas verwundert, ist die Formulierung in den Absätzen 2 und 3 des  § 93c:

"... nach Ablauf des siebten" oder "... bis zum Ablauf des siebten"

Des siebten was? Wochentages? Monats? Könnte man ja mal ein Wort einfügen; der deutsche Gesetzgeber ist ja sonst nicht so sparsam bei der Wörterverwendung in Verordnungen und Gesetzen.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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brö
Einsteiger
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Nachricht 5 von 7
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des siebten Kalenderjahrs....

"....des siebten auf den Besteuerungszeitraum oder Besteuerungszeitpunkt folgenden Kalenderjahres...."

Viele Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Frau Brömer,

wenn Sie eine Nachberechnung in das Vorjahr vornehmen, rechnet LODAS grundsätzlich nach dem Zuflussprinzip ab und geht hierbei davon aus, dass die Beträge noch nicht gezahlt wurden.

Sofern für die Nachberechnung in den Dezember 2017 eine neue Lohnsteuerbescheinigung erstellt werden soll, müssen Sie die Berechnung auf das Entstehungsprinzip umstellen (Personaldaten - Steuer - Einmalbezüge/Sonstige Angaben/Versorg., dort in der Lasche "Einmalbezüge/Sonstige Angaben" das Feld "Steuerliche Behandlung Nachberechnung Vorjahr" auf "Entstehungsprinzip" umschlüsseln).

Wenn Sie bereits eine Nachberechnung für Dezember 2017 erstellt haben, müssen Sie dies im Rahmen einer Wiederholungsabrechnung für den Mitarbeiter korrigieren. Eine Korrektur im Rahmen einer erneuten Nachberechnung im Folgemonat ist nicht möglich, da die Auswahl für diesen Mitarbeiter auch für künftige Nachberechnungen auf 2017 gilt. Eine Änderung ist dann nicht mehr zulässig.

Korrekturen für weiter zurück liegende Jahre sind über LODAS derzeit leider nicht möglich - ebenso wie rückwirkende Korrekturen für die Sozialversicherung, da in LODAS immer nur auf das aktuelle Jahr und das Vorjahr zugegriffen werden kann. Hier hoffen wir ja alle, dass da von DATEV noch etwas kommt. Solange dies nicht der Fall ist, muss man dann auf sv.net bzw. ELSTER zurückgreifen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

ulli_preuss
Erfahrener
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Hallo Frau Brömer,

ist schon klar

Es sieht nur beim ersten Lesen komisch aus, wie auch in anderen Steuergesetzen.

"... des siebten Kalenderjahres, welches auf den Besteuerungszeitraum oder Besteuerungszeitpunkt folgt ..." fände ich persönlich sympathischer weil verständlicher.

· Viele Grüße, U. Preuß ·

* Ich liebe die App Upload mobile. Das kann ich vom Rest des DATEV-Angebotes leider nicht mehr sagen. *
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letzte Antwort am 22.02.2018 17:02:49 von ulli_preuss
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