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LODAS: Differenz bei Abrechnung

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letzte Antwort am 21.02.2018 14:10:57 von Uwe_Lutz
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mhaas
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Moin,

ich bekomme für einen Mitarbeiter folgende Abrechnung:

Abrechnung.jpg

Wenn ich vom Gesamtbrutto die steuerfreien (52,29 €) und die pauschal versteuerten Bezüge (25,00 €) abziehe, komme ich rechnerisch auf einen Steuer- und SV-pflichtigen Bezug von 3.676,93 € und nicht wie von DATEV berechnet auf 3.677,13 €. Kann das Ergebnis von DATEV jemand nachvollziehen?

Viele Grüße

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
stier1961
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Es könnte daran liegen das der Zuschlag nicht zu 100% steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Bitte prüfen Sie die
Auswertung 95 Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge.

Viele Grüße

mhaas
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Hallo Frau Zimmermann,

Sie haben recht, daran liegt es. Warum das allerdings nun so gerechnet wird, kann ich zwar auch nicht nachvollziehen, aber das bekomme ich dann auch noch hin.

Viele Grüße

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
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mhaas
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Habe mich jetzt mal mit der Liste weiter auseinandergesetzt.

Der MA arbeitet 35 Std./Wo. Auf der Liste (Ausw. 13) rechnet das System mit "Tarifl. AZ" von 152,25 Stunden.

Bei meiner Berechnung müssten das jedoch nur 151,67 Stunden sein. Entsprechend wäre der Grundstd.-Lohn dann auch nicht 23,15 € sondern 23,24 € und damit alles steuerfrei.

?

Lang may yer lum reek
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mhaas
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Ich habe gerade schon selbst gemerkt, dass das System bei der Ermittlung der Tarifl. AZ wie folgt rechnet: 35 Std * 4,35 = 152,25.

Wie bekomme ich es hin, dass mit den "richtigen" 4,33 gerechnet wird?

Lang may yer lum reek
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mhaas
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https://www.datev-community.de/message/44704#44704

Ich glaube, ich versuche es zunächst mal damit ...

Lang may yer lum reek
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Uwe_Lutz
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Hallo Herr Haas,

die 152,25 Stunden ergeben sich aus den Lohnsteuer-Richtlinien zu § 3b EStG. Nach R 3 b Absatz 2 Nr. 2 Satz 5 ist bei einer monatlichen Zahlungsweise die Arbeitszeit als das 4,35-fache der wöchentlichen Arbeitszeit anzusetzen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

mhaas
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Moin Herr Lutz,

ja, ist mir schon bekannt. Bedeutet aber im Umkehrschluss, dass der Mitarbeiter "in echt" einen geringeren Stundenlohn als Basis für die Zuschlagsberechnung hat. Im Beispiel sind dies nur 20 ct, aber aufgefallen ist es halt doch.

Da es ja keine andere Möglichkeit gibt, den Stundenlohn entsprechend anzupassen, müssen wir das wohl so belassen.

Vielen Dank und schöne Grüße

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo Herr Haas,

ja, das ist richtig. Den Mitarbeitern ist es sehr schwer verständlich zu machen, warum hier mit unterschiedlichen Stundensätzen gerechnet wird.

Aber wir haben ja auch sonst nichts zu tun...

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 21.02.2018 14:10:57 von Uwe_Lutz
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