Moin,
ich habe gerade ein Brett vor dem Kopf.
Bei einem Mitarbeiter soll sowohl ein Pkw als auch ein E-Bike abgerechnet werden. Da der ja nicht gleichzeitig mit dem Fahrrad UND dem Pkw zur Arbeit fahren kann, stelle ich mir gerade die Frage, wie ich das eintragen muss.
Jemand eine Idee?
Viele Grüße
Mirko Haas
Hallo,
für das Fahrrad fällt keine Versteuerung der Fahrten Wohnung - Arbeit an, sondern nur die 1% vom BLP.
(wenn es ein Fahrrad ist, das nicht schneller als 25km/h fährt, also ohne Kennzeichen)
Also PKW ganz normal 1% und Fahrten W-A und zusätzlich Fahrrad die 1% abrechnen...
Gruß
Wolfram
Hallo Herr Haas,
lt. Dokument 5300265 (Abschnitt 12 c) ist bei mehreren überlassenen PKW für jedes Fahrzeug die Privatnutzung abzurechnen, sofern die Privatnutzung durch andere Familienmitglieder o.ä. nicht so gut wie ausgeschlossen ist. Sonst ist nur das überwiegend genutzte Fahrzeug anzusetzen.
Für die Fahrten Wohnung-Betrieb ist bei Arbeitnehmern grundsätzlich nur das überwiegend genutzte Fahrzeug zu versteuern. Nur bei Einzelbewertung (0,002% pro Tag) sind die Beträge fahrzeugbezogen abzurechnen.
Und dies sollte dann auch bei Nutzung PKW / Fahrrad analog gelten.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
wusste ich doch, dass ich mich auf die Community verlassen kann.
Herzlichen Dank, auch an Herrn Wiesner.
Viele Grüße
Mirko Haas