0. Re: LODAS: Fehlzeit Azubi wegen Erkrankung des Kindes
Mike Hecker 19.02.2018 14:20 (als Antwort auf: grossmann)Hallo D.G.!
Azubis haben bei Erkrankung des Kindes Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 19 BBiG).
Sie dürfen also keine Unterbrechung wegen Kind krank erfassen!
Viele Grüße
Mike Hecker
Nachtrag:
Auszubildende haben bei der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes ebenfalls einen Anspruch auf bezahlte Freistellung (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG). Dieser Anspruch ist vorrangig vor dem Anspruch nach § 616 Satz 1 BGB und vertraglich nicht ausschließbar (vgl. § 25 BBiG).
(Quelle: Anspruch auf Kinderkrankengeld | AOK - Service für Unternehmen )
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1. Re: LODAS: Fehlzeit Azubi wegen Erkrankung des Kindes
Mike Hecker 19.02.2018 14:20 (als Antwort auf: grossmann)Geändert am 19.02.18 um 14:26 Uhr 1 von 1 Personen fanden dies hilfreichHallo D.G.!
Azubis haben bei Erkrankung des Kindes Anspruch auf Entgeltfortzahlung (§ 19 BBiG).
Sie dürfen also keine Unterbrechung wegen Kind krank erfassen!
Viele Grüße
Mike Hecker
Nachtrag:
Auszubildende haben bei der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes ebenfalls einen Anspruch auf bezahlte Freistellung (vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG). Dieser Anspruch ist vorrangig vor dem Anspruch nach § 616 Satz 1 BGB und vertraglich nicht ausschließbar (vgl. § 25 BBiG).
(Quelle: Anspruch auf Kinderkrankengeld | AOK - Service für Unternehmen )
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2. Re: LODAS: Fehlzeit Azubi wegen Erkrankung des Kindes
björn 19.02.2018 14:20 (als Antwort auf: grossmann)Hallo,
da der Azubi sein Gehalt auch für die Schule bekommt muss die Fehlzeit für die vollen 3 Tage eingetragen werden.
Gruß
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3. Re: LODAS: Fehlzeit Azubi wegen Erkrankung des Kindes
grossmann 19.02.2018 14:33 (als Antwort auf: Mike Hecker)Hallo Herr Hecker,
vielen Dank für diesen wichtigen Hinweis.
Viele Grüße,
D.G.