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Rentner Minijob private Krankenversicherung

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letzte Antwort am 09.06.2018 15:23:04 von rahagena
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sonja1
Beginner
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Nachricht 1 von 9
5093 Mal angesehen

Hallo zusammen,

ich habe eine neue Mitarbeiterin auf 450 € Basis, die privat krankenversichert ist.

Sie ist Rentnerin nach Erreichen der Regelaltersgrenze.

Lautet hierfür der BGS 0500?

Und bei der Krankenversicherung die Knappschaft - da GFB -

eingeben, ist das so richtig, oder?

Muss ich unter Rentnerschlüssel (DEÜV) auch eine Eingabe machen?

Muss der Rentnerschlüssel bei allen "Rentnern" (ob vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze)

eingetragen werden und kann das auch nachträglich noch geändert werden?

und wofür ist diese Angabe genau?

Löst dies bei späterer, rückwirkender Korrektur Storno- und Neumeldungen aus?

Wer kann mir weiterhelfen?

Danke schon mal.

Viele Grüße

Sonja

björn
Experte
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Nachricht 2 von 9
3532 Mal angesehen

Hallo Sonja,

in deinem Fall wird der Arbeitnehmer ganz normal wie alle anderen geringfügig beschäftigten angelegt mit der Ausnahme, dass keine Beiträge zur Krankenversicherung anfallen, da er privat versichert ist und keine Rentenversicherungspflicht aufgrund der Regelaltersgrenze besteht.

Gruß

Björn

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 9
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Hallo Sonja,

noch zwei kleine Ergänzungen:

  1. Wichtig ist, dass für die private Krankenversicherung ein Nachweis vorliegt, da sonst bei einer Sozialversicherungsprüfung die pauschale Krankenversicherung ggf. nachgefordert wird.
  2. Die Mitarbeiterin kann auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichten. In dem Fall werden die Beträge jeweils zum 01.07. des Folgejahres in ihre Rentenberechnung mit einbezogen. In dem Fall wäre dies mit Schlüssel "1" bei der Rentenversicherung zu schlüsseln. Es bliebe aber bei der Minijobzentrale als Einzugsstelle.

Viele Grüße

Uwe Lutz

sonja1
Beginner
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Nachricht 4 von 9
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Hallo Herr Björn,

hallo Herr Lutz,

vielen Dank für Ihre hilfreichen Antworten. Dann lege ich es so an.

Würden Sie mir bitte vllt. noch bzgl. des "Rentnerschlüssel" weiterhelfen, ob ich hier eine Angabe machen muss? Oder ist hier eine Angabe nur erforderlich, wenn der Mitarbeiter bereits vor Rentenantrag/-bezug bei mir beschäftigt war?

Viele Grüße

Sonja

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 9
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Hallo zusammen,

vielen Dank für Ihre Antworten.

Der Rentnerschlüssel für die DEÜV ist in Ihrem Fall in LODAS zu hinterlegen. Eine DEÜV-Meldung wird jedoch nur erstellt, wenn sich gleichzeitig der Personengruppenschlüssel und/oder Beitragsgruppenschlüssel ändert.

Freundliche Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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oehme
Einsteiger
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Nachricht 6 von 9
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Hallo,

Was passiert wenn man bei der DEÜV keinen Rentnerschlüssel hinterlegt. Gibt das ein Problem, weil ohne Schlüssel erscheint kein Fehler.

MFG

C.Oehme

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo C.Oehme,

wenn der Arbeitnehmer von der Rentenversicherungspflicht befreit ist, muss auch kein RV-Schlüssel hinterlegt werden.

Eine Befreiung zur Rentenversicherung ist wie für jeden anderen Minijobber auch möglich.

Nachzulesen ist dies auch im Dokument  5303163 – Altersrentner / Rentner (Beispiele für LODAS) unter Punkt 9 Minijob neben Altersvollrente.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 8 von 9
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Kleine Ergänzung/Korrektur:

Da es sich um eine Mitarbeiterin handelt, die die Regelaltersgrenze schon erreicht hat, ist eine Befreiung von der Rentenversicherung m.E. nicht erforderlich/möglich. Die Mitarbeiterin ist kraft Gesetzes von der Rentenversicherung befreit.

Die Mitarbeiterin kann aber auf die Versicherungsfreiheit verzichten, so dass dann entsprechende Rentenversicherung zu zahlen wäre.

Viele Grüße

Uwe Lutz

rahagena
Meister
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Nachricht 9 von 9
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Dank flexi Rente können jetzt auch Rentner freiwillig RV-Beiträge leisten, um so auch nach Rentenbeginn noch die Rente aufzubessern. Kann durchaus lohnen.

Einfache Anbindung aller Mandanten ans DMS mit meineKanzlei.io
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letzte Antwort am 09.06.2018 15:23:04 von rahagena
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