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Lodas MA-Eintritt Vorjahr

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letzte Antwort am 20.02.2018 13:38:32 von susibleibtsusi
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susibleibtsusi
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Guten Abend,

Neuanlage eines MA rückwirkend zum 01.12.2017, Januarabrechnung schon erfolgt. Die SV 12/2017 wird korrekt ausgewiesen, die Steuer für 12/2017 wird natürlich erst in 02/ 2018 (Zuflussprinzip) ausgewiesen . Das Steuerbrutto 12/2017 wird bei der Probeaberechnung als Sonstiger Bezug ausgewiesen und dementsprechend ist die LSt für 12/2017 mehr als das Doppelte. Als Warnhinweis wird die eine rückwirkende Änderung der StKl in 2017 angezeigt. Die Stammdaten wurden korrekt in 12/2017 eingegeben. Wo liegt der Fehler???? oder mein Denkfehler?

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

hierbei handelt es sich nicht um einen Fehler.

Die steuerliche Behandlung bei einer Nachberechnung in das Vorjahr erfolgt standardmäßig per Zuflussprinzip, da die Einstellung in den Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten im Feld Steuerliche Behandlung NB Vorjahr immer auf Zuflussprinzip steht.

Das Steuer-Brutto aus der Nachberechnung Vorjahr wird im aktuellen Monat deshalb als Sonderzahlung ausgewiesen.

Die Warnung auf dem Fehler-/Hinweisprotokoll spiegelt genau diesen Sachverhalt wieder. Weitere Informationen finden Sie unter Dok.Nr. 1034430 - Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) – Grundlagen.

Freundliche Grüße

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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susibleibtsusi
Beginner
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Vielen Dank Frau Frohmeier,

mein Denkfehler war die Versteuerung als Sonderzahlung, die ja in diesem Fall mit StKl 6 erfolgt.

Freundliche Grüße

Carola CC

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letzte Antwort am 20.02.2018 13:38:32 von susibleibtsusi
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