Guten Abend,
Neuanlage eines MA rückwirkend zum 01.12.2017, Januarabrechnung schon erfolgt. Die SV 12/2017 wird korrekt ausgewiesen, die Steuer für 12/2017 wird natürlich erst in 02/ 2018 (Zuflussprinzip) ausgewiesen . Das Steuerbrutto 12/2017 wird bei der Probeaberechnung als Sonstiger Bezug ausgewiesen und dementsprechend ist die LSt für 12/2017 mehr als das Doppelte. Als Warnhinweis wird die eine rückwirkende Änderung der StKl in 2017 angezeigt. Die Stammdaten wurden korrekt in 12/2017 eingegeben. Wo liegt der Fehler???? oder mein Denkfehler?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
hierbei handelt es sich nicht um einen Fehler.
Die steuerliche Behandlung bei einer Nachberechnung in das Vorjahr erfolgt standardmäßig per Zuflussprinzip, da die Einstellung in den Mandantendaten | Steuer | Allgemeine Daten im Feld Steuerliche Behandlung NB Vorjahr immer auf Zuflussprinzip steht.
Das Steuer-Brutto aus der Nachberechnung Vorjahr wird im aktuellen Monat deshalb als Sonderzahlung ausgewiesen.
Die Warnung auf dem Fehler-/Hinweisprotokoll spiegelt genau diesen Sachverhalt wieder. Weitere Informationen finden Sie unter Dok.Nr. 1034430 - Nachberechnung Vorjahr (NBVJ) – Grundlagen.
Freundliche Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank Frau Frohmeier,
mein Denkfehler war die Versteuerung als Sonderzahlung, die ja in diesem Fall mit StKl 6 erfolgt.
Freundliche Grüße
Carola CC