Hallo,
ich bin von der Krankenkasse aufgefordert worden einen Zeitraum für eine Mutterschutzfrist zu korrigieren und die ursprüngliche Meldung (Grund 51) zu stornieren und eine neue abzusetzen. Ich habe dazu einfach die Mutterschutzfrist korrigiert. Jetzt sagt mir die Krankenkasse, sie hätte nichts bekommen und mich gebeten die Meldeprotokolle per Mail zu schicken.
In der Auswertung 452 wird mir ein Storno des Antrags auf EEL des altenZeitraums und ein neuer Antrag für den neuen Zeitraum angezeigt. In welcher Auswertung finde ich die Meldungen mit dem Grund 51?
Viele Grüße
Sebastian Gutknecht
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Gutknecht,
das Protokoll der Unterbrechungsmeldung finden Sie -sobald ein voller Monat Unterbrechung vorliegt- in der Personalauswertung 65 "Versicherungsnachweis-Sozialversicherung" sowie in der Liste der Meldungen 63 "DÜ-Protokoll: An-/Abmeldungen und Jahresmeldungen".
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
diese Meldung ist dann tatsächlich nicht erstellt worden. Nur die in der 452er Auswertung.
Muss ich da noch etwas anderes ändern oder bleibt mir dann nur SV-Net?
Viele Grüße
Sebastian Gutknecht
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Herr Hecker,
ich habe nur die Fristgeändert im Bereich Mutterschutz und dieses in die Fehlzeiten übertragen. Erhandelt sich allerdings einen Zeitraum, der am 14.10.2016 startete und ursprünglich korrekt gemeldet wurde. Dann ist mit der März-Abrechnung 2017 fälschlicherweise ein falsches Datum eingetragen worden, was zur Stornierung und Neumeldung der Unterbrechungen führte und mit der Januar-Abrechnung habe ich dies wieder korrigiert, was nur zur Neumeldung der EEL-Protokolle führte nicht aber der 51-Meldungen.
Eine Wiederholungsmeldung ist in beiden Fällen nicht erfolgt und in der Januarabrechnung stand auch keine Korrektur in der Abrechnung. Im März 2017 schon. Ich kann nur nicht mehr nachvollziehen, was da anders gemacht wurde.
Beste Grüße
S. Gutknecht
Hallo Herr Gutknecht,
wenn mit der Abrechnung Januar 2018 eine Fehlzeit aus 2016 in geänderter Weise "abgerechnet" wird, werden hierfür keine geänderten Abrechnungen und keine geänderten Meldungen erstellt, da die Abrechnung über LODAS immer nur im aktuellen Jahr und im Vorjahr möglich ist.
In diesem Fall müssen Sie die Korrekturen der Meldungen tatsächlich über sv.net erledigen.
Sie sollten aber auch prüfen, ob dabei die Abrechnungen gegenüber der Mitarbeiterin und die Beitragsnachweise für die Krankenkasse korrekt erfolgt sind, da dies ja im Regelfall gleichzeitig korrigiert wird.
Viele Grüße
und ein schönes Wochenende
Uwe Lutz
Alles klar - vielen Dank und ebenfalls ein schönes Wochenende!
Viele Grüße
Sebastian Gutknecht