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1. Re: Pfändung; monatliche Änderung der Forderung
t.r. 15.02.2018 13:13 (als Antwort auf: buchhaltungcs)1 von 1 Personen fanden dies hilfreichHallo,
Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.
In Lohn und Gehalt haben Sie die Möglichkeit auf der linken Seite zur Pfändung einen neuen historischen Stand zu erfassen. Dann können Sie monatlich die Daten ändern. Sie erhalten einen Hinweis, dass Änderungen nur in bestimmten Fällen vorgenommen werden sollten. Das ist aber ja bei Ihnen der Fall, so wie ich ihr Anliegen verstehe.
Viele Grüße
T. Reich
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2. Re: Pfändung; monatliche Änderung der Forderung
Katharina Dietl 17.02.2018 08:33 (als Antwort auf: buchhaltungcs)Hallo Community,
@ Herr Reich: Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Sollten Sie mit dem Programm Lodas arbeiten, würde ich folgendes Vorgehen empfehlen:
Das Feld gewöhnliche Forderung sollte nicht überschrieben werden.
Laut Ihrer Schilderung vermute ich, dass sich der Pfändungsabzug jedes Monat verändert. Es bietet sich an, den Abzug manuell zu errechnen und im Feld „fixer Abzugsbetrag" zu erfassen. Hier kann eine monatliche Änderung vorgenommen werden.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
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3. Re: Pfändung; monatliche Änderung der Forderung
uwelutz 18.02.2018 13:31 (als Antwort auf: Katharina Dietl)Das Feld gewöhnliche Forderung sollte nicht überschrieben werden.
Hallo Frau Dietl,
hierzu habe ich aber mal eine Rückfrage, wie ich dies in LODAS nach Vorstellung der DATEV korrekt umsetzen kann.
Während einer Pfändung laufen die Zinsen weiter. Somit erhöht sich der gepfändete Betrag um die Zinsen, ohne dass es einer neuen Pfändung durch den Gläubiger bedarf.
Einige Anwälte senden gelegentlich einen Auszug mit den aktuellen Daten. Die Aufstellung stimmt dann immer um den Betrag der zwischenzeitlich aufgelaufenen weiteren Zinsen nicht mit dem Betrag lt. LODAS überein.
Wie passe ich hier die Daten an, damit ich richtige Werte in LODAS haben, ohne dass dies zu "merkwürdigen" Nachberechnungen führt? Spätestens, wenn eine Pfändung langsam zu Ende geht, wäre es schön, wenn man hier eine sinnvolle Erfassungsmöglichkeit hätte.
Viele Grüße
Uwe Lutz
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4. Re: Pfändung; monatliche Änderung der Forderung / Programm Lohn und Gehalt
buchhaltungcs 19.02.2018 09:44 (als Antwort auf: t.r.)Hallo Herr Reich,
viele Dank für Ihre Info, dann haben wir das schon richtig so im Kopf gehabt.
Viele Grüße
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5. Re: Pfändung; monatliche Änderung der Forderung
Verena Heinlein 20.02.2018 13:48 (als Antwort auf: uwelutz)Hallo Herr Lutz,
in LODAS gibt es keine Möglichkeit, die aufgelaufenen Zinsen separat zu erfassen und als solche auszuweisen.
Wir empfehlen in diesem Fall für die Zinsen eine neue Pfändungsnummer in LODAS anzulegen, um Nachberechnungen zu vermeiden. Es ist grundsätzlich natürlich richtig, dass es sich hier um keinen neuen Pfändungsbeschluss handelt.
Den Wunsch auf ein weiteres Erfassungsfeld für Zinsen und deren Berechnung gibt es bereits, ich werde Sie gerne mit aufnehmen. Wir melden uns, sobald es hierzu Neuigkeiten gibt.
Freundliche Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG -
6. Re: Pfändung; monatliche Änderung der Forderung
uwelutz 20.02.2018 14:21 (als Antwort auf: Verena Heinlein)Hallo Frau Heinlein,
Danke für die Rückmeldung. Dann lagen wir mit unserer Variante, einfach eine neue Pfändung für den letzten Monat anzulegen, ja nicht so ganz falsch.
Ich weiß gar nicht, ob ich es für sinnvoll halte, gleich die Berechnung der Zinsen über das Programm zu erstellen. Schließlich kommt es hier ja noch darauf an, wann die Zahlung beim Gläubiger eingeht - und das hat mit dem Abrechnungsdatum in LODAS ja nicht unbedingt was zu tun. Hier müsste es wenn auf jeden Fall auch Anpassungsmöglichkeiten geben.
Mir würde es daher durchaus reichen, dass man entweder die Zinsen (und ggf. Kosten) gesondert zusätzlich erfassen kann oder dass auch bei der Pfändung die Historie richtig greifen würde, d.h. der gepfändete Betrag ab Abrechnungsmonat MM/JJJJ angepasst werden kann.
Viele Grüße
Uwe Lutz
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7. Re: Pfändung; monatliche Änderung der Forderung
heathenchild 09.05.2018 07:48 (als Antwort auf: Verena Heinlein)Guten Morgen,
auch ich habe das Problem mit der Zinsberechnung, wenn eine Pfändung dem Ende zugeht.
Aber ich verstehe nicht ganz, warum die gewöhnliche Forderung nicht überschrieben werden soll. Wenn ich einen neuen Beschluss für die Zinsen anlege, dann habe ich das Problem mit mehreren nachrangigen Pfändungen, die dann auch wiederum manuell angepasst werden müssen.
Da es immer mehr Arbeitnehmer mit Pfändungen gibt, wäre es wirklich wünschenswert, wenn die Programmanpassung mit integrierter Zinsberechnung schnell umgesetzt werden könnte!
Viele Grüße
Ilonka Ott-Brück