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Pfändung; monatliche Änderung der Forderung / Programm Lohn und Gehalt

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letzte Antwort am 27.11.2023 09:01:40 von Private09
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buchhaltungcs
Beginner
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Nachricht 1 von 15
3814 Mal angesehen

Hallo Zusammen,
wir sind gerade auf der Suche, wie man die gewöhnliche Forderung mtl. verändert, da zur zum Stichtag mitgeteilten Forderung montlich neue Raten bzw. Zinsen und Kosten hinzukommen.
Wo kann ich diese mtl. Änderungen erfassen?

Oder muss mtl. der gewöhnliche Forderungsbetrag nach manueller Berechnung neu erfasst werden?

Ggfs. werden vom AN auch Sondertilgungen geleistet, die den Forderungsbetrag ebenfalls korrigieren.

Danke im Voraus und Grüße

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 15
2734 Mal angesehen

Hallo,

Ihnen kann besser geholfen werden, wenn Sie das Lohnprogramm angeben. Sinnvoll ist die Ergänzung in der Überschrift. Sie können das auch noch nachträglich vornehmen, in dem Sie auf der rechten Seite über "Bearbeiten" die Überschrift ändern.

In Lohn und Gehalt haben Sie die Möglichkeit auf der linken Seite zur Pfändung einen neuen historischen Stand zu erfassen. Dann können Sie monatlich die Daten ändern. Sie erhalten einen Hinweis, dass Änderungen nur in bestimmten Fällen vorgenommen werden sollten. Das ist aber ja bei Ihnen der Fall, so wie ich ihr Anliegen verstehe.

Viele Grüße

T. Reich

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 15
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Hallo Community,

@ Herr Reich: Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Sollten Sie mit dem Programm Lodas arbeiten, würde ich folgendes Vorgehen empfehlen:

Das Feld gewöhnliche Forderung sollte nicht überschrieben werden.

Laut Ihrer Schilderung vermute ich, dass sich der Pfändungsabzug jedes Monat verändert. Es bietet sich an, den Abzug manuell zu errechnen und im Feld „fixer Abzugsbetrag" zu erfassen. Hier kann eine monatliche Änderung vorgenommen werden.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 4 von 15
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Das Feld gewöhnliche Forderung sollte nicht überschrieben werden.

Hallo Frau Dietl,

hierzu habe ich aber mal eine Rückfrage, wie ich dies in LODAS nach Vorstellung der DATEV korrekt umsetzen kann.

Während einer Pfändung laufen die Zinsen weiter. Somit erhöht sich der gepfändete Betrag um die Zinsen, ohne dass es einer neuen Pfändung durch den Gläubiger bedarf.

Einige Anwälte senden gelegentlich einen Auszug mit den aktuellen Daten. Die Aufstellung stimmt dann immer um den Betrag der zwischenzeitlich aufgelaufenen weiteren Zinsen nicht mit dem Betrag lt. LODAS überein.

Wie passe ich hier die Daten an, damit ich richtige Werte in LODAS haben, ohne dass dies zu "merkwürdigen" Nachberechnungen führt? Spätestens, wenn eine Pfändung langsam zu Ende geht, wäre es schön, wenn man hier eine sinnvolle Erfassungsmöglichkeit hätte.

Viele Grüße

Uwe Lutz

buchhaltungcs
Beginner
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Nachricht 5 von 15
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Hallo Herr Reich,

viele Dank für Ihre Info, dann haben wir das schon richtig so im Kopf gehabt.

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 6 von 15
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Hallo Herr Lutz,

in LODAS gibt es keine Möglichkeit, die aufgelaufenen Zinsen separat zu erfassen und als solche auszuweisen.

Wir empfehlen in diesem Fall für die Zinsen eine neue Pfändungsnummer in LODAS anzulegen, um Nachberechnungen zu vermeiden. Es ist grundsätzlich natürlich richtig, dass es sich hier um keinen neuen Pfändungsbeschluss handelt.

Den Wunsch auf ein weiteres Erfassungsfeld für Zinsen und deren Berechnung gibt es bereits, ich werde Sie gerne mit aufnehmen. Wir melden uns, sobald es hierzu Neuigkeiten gibt.

Freundliche Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 15
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Hallo Frau Heinlein,

Danke für die Rückmeldung. Dann lagen wir mit unserer Variante, einfach eine neue Pfändung für den letzten Monat anzulegen, ja nicht so ganz falsch.

Ich weiß gar nicht, ob ich es für sinnvoll halte, gleich die Berechnung der Zinsen über das Programm zu erstellen. Schließlich kommt es hier ja noch darauf an, wann die Zahlung beim Gläubiger eingeht - und das hat mit dem Abrechnungsdatum in LODAS ja nicht unbedingt was zu tun. Hier müsste es wenn auf jeden Fall auch Anpassungsmöglichkeiten geben.

Mir würde es daher durchaus reichen, dass man entweder die Zinsen (und ggf. Kosten) gesondert zusätzlich erfassen kann oder dass auch bei der Pfändung die Historie richtig greifen würde, d.h. der gepfändete Betrag ab Abrechnungsmonat MM/JJJJ angepasst werden kann.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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heathenchild
Beginner
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Nachricht 8 von 15
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Guten Morgen,

auch ich habe das Problem mit der Zinsberechnung, wenn eine Pfändung dem Ende zugeht.

Aber ich verstehe nicht ganz, warum die gewöhnliche Forderung nicht überschrieben werden soll. Wenn ich einen neuen Beschluss für die Zinsen anlege, dann habe ich das Problem mit mehreren nachrangigen Pfändungen, die dann auch wiederum manuell angepasst werden müssen.

Da es immer mehr Arbeitnehmer mit Pfändungen gibt, wäre es wirklich wünschenswert, wenn die Programmanpassung mit integrierter Zinsberechnung schnell umgesetzt werden könnte!

Viele Grüße

Ilonka Ott-Brück

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corinnaulber
Einsteiger
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Nachricht 9 von 15
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Sehr geehrte Frau Heinlein,

 

ist schon eine Programmlösung für das neue Erfassungsfeld "Zinsen" bei LODAS in Arbeit?

 

Für eine Rückmeldung wäre ich dankbar, da sich doch die Anzahl der Pfändungen erhöht.

 

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Ulber

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 10 von 15
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Hallo Frau Ulber,


Sie können, um anfallende Zinsen und weitere Kosten geltend zu machen, bei aktiven Pfändungsbeschlüssen die gewöhnliche Forderung erhöhen.


Alternativ können Sie, wie schon beschrieben, einen neuen Pfändungsbeschluss anlegen.


Ein neues Erfassungsfeld für die Zinsen ist dadurch nicht notwendig.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Private09
Einsteiger
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Nachricht 11 von 15
1212 Mal angesehen

Hallo, habe die gleichen Probleme:

 

Eine Kopierfunnktion wäre dann sehr hilfreich in der Maske.

 

Eine Nachberechnung funktioniert bei mir in keinem Fall: weder bei Erhöhung im lfd. Monat, noch bei Erhöhung im ersten Monat noch mit 1/96. 

 

Danke für Feedback, wo evtl. ein Fehler liegen könnte oder wenn die Programmfunktionen angepasst sind. 

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DATEV-Mitarbeiter
Jacqueline_Schön
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 12 von 15
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Hallo,


gerne sehen wir uns den Sachverhalt und die hinterlegten Schlüsselungen einmal genauer an.


Bitte wenden Sie sich hierzu über einen anderen Service-Kanal an uns.

Beste Grüße Jacqueline Schön
Personalwirtschaft | DATEV eG
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Private09
Einsteiger
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Nachricht 13 von 15
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ich musste zur Lösung die Pfändung tatsächlich neu anlegen...

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Private09
Einsteiger
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Nachricht 14 von 15
1175 Mal angesehen

Es wäre toll, wenn die Verbesserungsvorschläge weitergegeben werden könnten. Oder muss das über unsere direkten Kundenbetreuer laufen?

 

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Private09
Einsteiger
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Nachricht 15 von 15
373 Mal angesehen

Es wäre schon hilfreich, wenn man dann zumindest die PFÜBs kopieren könnte... Danke. (bei der Schlussabrechnung)

 

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letzte Antwort am 27.11.2023 09:01:40 von Private09
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