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Lodas, Minijobber, Häkchen bei "Antrag liegt vor" vergessen

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letzte Antwort am 20.02.2018 07:53:24 von fraua
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fraua
Aufsteiger
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Liebe Community,

mir ist ein Fehler passiert. Ich habe bei einem Minijobber den Haken für "Antrag auf RV-Befreiung liegt vor" nicht gesetzt. Mitarbeiter hat am 01.12.17 neu begonnen. Bin also rückwirkend in 12/17 und habe den Haken nachträglich gesetzt. Bekomme jetzt die Fehlermeldung, dass Änderung außerhalb der 6-Wochen-Frist und es deshalb sein kann, dass der AN rv-pflichtig abgerechnet wird? Wie gehe ich jetzt am besten vor? Der Befreiungsantrag lag uns ja zum 01.12.17 vor, ich habe eben leider den Haken nicht gesetzt.

Vielen Dank schon einmal!

brooke
Aufsteiger
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Hallo,

der Haken dient nur zu Dokumentationszwecken. Ausschlaggebend ist das Datum auf dem Antrag, der ja in der 6-Wochen-Frist bei Ihnen vorlag. Auf die Lohnabrechnung hat der Haken keine Auswirkungen, denn in der SV ist ja

RV mit 6 geschlüsselt. Also es passiert nichts, wenn Sie den Haken weglassen. Der RV-Prüfer lässt sich eh nur den Antrag zeigen. (der Haken war nur in der Übergangsfrist wichtig, da die geringfügig Beschäftigungen mit Grund 13 oder 33 gemeldet werden mussten).

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

Herzliche Grüße

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fraua
Aufsteiger
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Hallo,

super und vielen Dank für die schnelle Antwort! Der Mitarbeiter hat ein Schreiber der Knappschaft bekommen, dass er von uns falsch gemeldet wäre. Dann frag ich dort mal nach.

Viele Grüße!

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

vielen Dank für Ihre Hilfestellungen.

Gerne möchte ich noch ergänzen:

Bitte prüfen Sie auch, ob die Schlüsselung des Beitragsgruppenschlüssels korrekt hinterlegt ist.

Hat sich der Arbeitnehmer von der RV-Pflicht befreien lassen, ist für die Rentenversicherung der Beitragsgruppenschlüssel „5" zu setzen. Dies können Sie bei Bedarf auch noch rückwirkend ab 12/2017 einpflegen.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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fraua
Aufsteiger
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Hallo Frau Dietl,

ja, der Mitarbeiter ist mit BGS 6500 geschlüsselt worden.

Jetzt hab ich auch mal mit der Knappschaft telefoniert. Das Schreiben diente nur zur INFO für unseren Mitarbeiter, weil er von uns als nicht rv-pflichtig angemeldet wurde.

Durch den Satz "es liegt evlt. ein Fehler vor" wurde sowohl der Mitarbeiter, als auch wir als ArbG verwirrt. Also einfach viel Lärm um nix

vielen Dank nochmal für Ihre Hilfe.

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letzte Antwort am 20.02.2018 07:53:24 von fraua
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