abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS: Elstam geändert wegen weiteren AG

1
letzte Antwort am 13.02.2018 14:14:00 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 2
189 Mal angesehen

Hallo Ihr lieben Helfer,

ein Werkstudent Eintritt Oktober 2017 und Steuerklasse 1 rückgemeldet, sprang im (ab) November auf Steuerlasse 6

Nach Klärung war klar ein weiterer AG hatte einfach mit Steuerklasse 1 gemeldet und somit bei uns Steuerklasse 6 generiert.

Der Mitarbeiter möchte das aber nicht. Wir sollen auf Steuerklasse 1 laufen.

Kann das für 2017 noch geändert werden oder soll das besser erst ab 01/2018 als Nebenarbeitgeber abgemeldet und als Hauptarbeitgeber wieder angemeldet werden?

Grüße und vielen Dank im Voraus.

Nico

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
64 Mal angesehen

Hallo Nico,

ich bin mir nicht sicher, ob es überhaupt funktioniert, wenn Sie den Mitarbeiter ab November (dann vermutlich ab 02.11.2017) wieder als Hauptarbeitgeber melden.

Wenn der andere Arbeitgeber die Hauptbeschäftigung nicht wieder abgemeldet hat, d.h. diese noch läuft, erhalten Sie die ELStAM-Daten m.E. maximal 6 Wochen rückwirkend als Hauptarbeitgeber zugeteilt. D.h. wenn Sie die Anmeldung heute erstellen, frühestens ab dem 02.01.2018.

Nur, wenn der Mitarbeiter abgemeldet ist, d.h. aktuell kein Hauptarbeitgeber hinterlegt ist, erhalten Sie ELStAM-Daten auch für weiter zurück liegende Zeiträume.

Es müsste also erst einmal geklärt werden, ob der andere Arbeitgeber den Mitarbeiter (als Hauptarbeitgeber) wieder abgemeldet hat. Oder Sie "versuchen" es einfach - dann erhalten Sie ggf. die Rückmeldung erst mit Wirkung ab dem zulässigen Datum.

Für 2017 können Anmeldungen allerdings nur bis zum 28.02.2018 erfolgen.

Für 2017 müssen Sie -damit die Änderung auch wirkt- noch prüfen und beachten, dass Sie ggf. das Entstehungsprinzip für die Lohnsteuer im Programm hinterlegen.

Derartige Änderungen sollten immer möglichst zeitnah geklärt und korrigiert werden.

Ich würde in dem Fall eher auf eine rückwirkende Änderung für 2017 verzichten.

Viele Grüße

Uwe Lutz

1
letzte Antwort am 13.02.2018 14:14:00 von Uwe_Lutz
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage