Halli Hallo und Helau,
wie rechne ich einen Bufdi ohne Entgelt aber mit UV-pflicht in Lohn und Gehalt ab?
Die Auszahlung und Abführung der SV-Beiträge werden von der Vermittlungsstelle übernommen und dem Mandanten in Rechnung gestellt.
Gruß Birgit Kurewitz
Hallo Frau Kurewitz,
da die SV-Beiträge von der Vermittlungsstelle ausgezahlt und abgeführt werden, müssen darüber auch die Unfallversicherungsbeiträge abgerechnet werden.
Wenn Sie einen Mitarbeiter im Bundesfreiwilligendienst in Lohn und Gehalt mit UV-Pflicht anlegen jedoch ohne Entgelt abrechnen, wird nichts UV-pflichtig abgerechnet.
Meines Erachtens müssen Sie den Mitarbeiter in Lohn und Gehalt nicht abrechnen, wenn dies die Vermittlungsstelle übernimmt.
Informationen bei einer Abrechnung von Mitarbeitern im Bundesfreiwilligendienst finden Sie in folgenden Dokumenten:
Freiwilliges soziales Jahr/ freiwilliges ökologisches Jahr / Bundesfreiwilligendienst
Viele Grüße
Nina Schöneweis
Personalwirtschaft
DATEV eG