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Lohnsteuerbescheinigung bei Systemwechsel

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letzte Antwort am 08.03.2018 16:24:12 von Uwe_Lutz
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willi
Einsteiger
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Hallo

ein Mandat von uns erledigt seid Mitte letzten Jahres die Gehaltsabrechnung mit einem Fremdprogramm selbst. Die Arbeitnehmer wurden in der Sozialversicherung mit Schlüssel Systemwechsel (keine Abmeldung) zum 30.06.17 bei uns abgemeldet. Wie ist es nun mit den Lohnsteuerbescheinigungen für den Zeitraum 1-6/17. Diese wurden bei uns nicht erzeugt und der Mandant hat wohl auch keine Werte für diesen Zeitraum erfasst. Gibt es eine Möglichkeit diese für den Zeitraum 1-6/17 abzurufen?

Danke für die Hilfe.

björn
Experte
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Hallo Frau Bail,

Ihr Mandant muss hier die Werte für das 1. Halbjahr in seinem System als Votragswerte eintragen und darf das Eintrittsdatum der Arbeitnehmer nicht auf den 01.07.2017 eintragen, sondern muss hier das ursprüngliche Eintrittsdatum wählen.

Sie können nur eine Lohnsteuerbescheinigung erstellen, wenn Sie ein Austrittsdatum eintragen. Allerdings werden dann auch die Sozialversicherungsmeldungen zum Systemwechsel storniert, da hierdurch dann Abmeldungen bei den Krankenkassen erstellt werden.

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willi
Einsteiger
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Nachricht 3 von 10
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Hallo Vielen Dank für Ihre Information

leider akzeptiert der Mandant das nicht so .

Er vertritt nach wie vor die Meinung, das wir die Lohnsteuerbescheinigungen für 1-6/17 erstellen hätten müssen. Nach dem die Übermittlungsfrist wohl auch schon vorüber ist, bin ich jetzt langsam aber sicher nach mehr als 20 Jahren Berufserfahrung ratlos.

Hier noch einmal kurz den Sachverhalt:

Gehälter des Mandanten wurden bis Juni 17 über Lodas abgerechnet. Ab Juli 17 wurden die Gehälter über SAP abgerechnet. Von uns wurde die AN mit Systemwechsel 36 ohne Austrittsdatum an die DATEV übermittelt. Somit keine Lohnsteuerbescheinigungen nur DEÜV Meldungen. Wie mir mitgeteilt wurde, hat der Mandant die AN zum 01.07.17 in seinem System SAP angelegt und nicht zum 01.01. bzw. tatsächliches Eintrittsdatum. Auch Vortragswerte hat er nicht eingepflegt. Ich muss dazu sagen, das unser Mandant von einem großen Konzern aufgekauft wurde, jedoch die Mitarbeiter unter der alten Firma weiterbeschäftigt werden.

Kann mir von DATEV irgend jemand helfen?

Danke

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cro
Experte
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Hallo,

ich persönlich würde jetzt das Austrittsdatum 30.06.2017 schlüsseln und nachberechnen.

Der Mandante hat ja sonst auch noch Probleme in seinem System, weil er als Eintritt den 01.07.17 geschlüsselt hat (womit er auch SV-Anmeldungen ausgelöst haben dürfte). Ich bin sicher, beide Seiten wären ziemlich zufrieden.

Gruß

C. Rohwäder

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mhaas
Erfahrener
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Moin,

da der Mandant ja die MA in seinem System zum 01.07. neu angelegt hat, dürften die dort ja sowieso eine Anmeldung mit Meldegrund 10 gemacht haben.

Insofern ist die Vorgehensweise wie von Herrn Rohwäder vorgeschlagen aus meiner Sicht völlig i.O. Durch die "Abmeldung" sollte dann auch eine LSt-Bescheinigung erstellt werden (?).

Grüße

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
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willi
Einsteiger
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Vielen Dank für die Info.

Leider versteht unser Mandant bzw. die Übernehmende Abrechnungsstelle nicht, warum bei Systemwechsel keine Lohnsteuerbescheinigungen von DATEV  erstellt werden.

Ein Austrittsdatum darf ich nicht erfassen.

Ich muss wohl oder übel über das ELSTER Portal die ganzen Daten erfassen.

Auch wenn es nicht richtig ist.

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mhaas
Erfahrener
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Hallo Frau Bail,

wie ist denn die Anmeldung bei dem Arbeitgeber erfolgt, also mit welchem Meldegrund?

Lang may yer lum reek
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willi
Einsteiger
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Nachricht 8 von 10
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Hallo Hr. Haas

soweit mir mitgeteilt wurde ...  Anmeldung aufgrund Systemwechsel besonderer Grund.

Der Übernehmende Personalleiter kann nicht verstehen, dass eine Abmeldung Systemwechsel ausgelöst  aber für die Lohnsteuerbescheinigungen das nicht gemacht wurde bzw. gemacht werden kann. Sämtliche Erklärungsversuche wurden überhört und  scheiterten

Damit jetzt die AN die Lohnsteuerbescheinigungen erhalten, werde ich diese über das ELSTER Portal einpflegen und an die Finanzverwaltung übermitteln. Ist zwar alles nicht so richtig, aber ich sehe keine andere Möglichkeit.

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

vielen Dank für die bisherigen Beiträge.

Es ist gesetzlich vorgegeben, dass die Lohnsteuerbescheinigung bei Austritt und am Ende eines Jahres erstellt werden muss (§ 41b Abs. 1 EStG). Da nur diese zwei Fälle gesetzlich geregelt sind, erstellt das Rechenzentrum auch nur in diesen zwei Konstellationen die Lohnsteuerbescheinigung.

Wie bereits geschrieben wurde, hätten Sie in LODAS nur die Möglichkeit bei allen Mitarbeiter einen Austritt zum 30.06.17 zu schlüsseln, dass Ihnen die Bescheinigung erstellt wird.

Freundliche Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 10 von 10
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Wie bereits geschrieben wurde, hätten Sie in LODAS nur die Möglichkeit bei allen Mitarbeiter einen Austritt zum 30.06.17 zu schlüsseln, dass Ihnen die Bescheinigung erstellt wird.

kurzer Hinweis als Ergänzung: Dann werden aber auch die bisherigen Abmeldungen mit Grund "Wechsel Entgeltabrechnungssystem" bei den Krankenkassen storniert und neue Abmeldung mit "Ende der Beschäftigung" übermittelt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 08.03.2018 16:24:12 von Uwe_Lutz
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