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Lodas Erfassung Nebenbuchführung pauschale Steuern

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letzte Antwort am 21.02.2018 11:25:48 von ilana
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willi
Einsteiger
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Hallo Zusammen

wie kann ich pauschale Steuern auf Geschenke an fremde Dritte und Betriebsveranstaltungen aus dem Vorjahr erfassen, damit mir diese auch in der LSt-Anmeldung ausgewiesen werden.

Die Gehaltsabrechnung Januar 2018 ist bereits verarbeitet, die Daten  aus dem Vorjahr wurden mit  der Februar Abrechnung nicht mehr verarbeitet.

björn
Experte
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Hallo Frau Bail,

wenn der Januar bereits abgerechnet ist, können Sie keine Lohnsteuer-Anmeldung für das Vorjahr über LODAS erstellen. In diesem Fall tragen Sie einfach die Werte in dem aktuellen Bearbeitungsmonat ein und diese werden dann mit der nächsten Abrechnung übermittelt.

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ilana
Einsteiger
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Hallo,

ich stoße gerade auf das gleiche Problem.
Allerdings ist es bei mir so, dass die Lohnsteueranmeldung vierteljährlich abgesetzt wird. Der Januar ist bereits abgerechnet.
Wenn ich jetzt im Februar in der Nebenbuchführung Werte eingebe, werden diese dann in der Lohnsteuer-Anmeldung, die mit der März Abrechnung erstellt wird, aufgenommen?

Dann wäre doch theoretisch die Pauschalierung nicht mehr im Februar vorgenommen worden und damit wirkungslos, oder?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Wenn ich jetzt im Februar in der Nebenbuchführung Werte eingebe, werden diese dann in der Lohnsteuer-Anmeldung, die mit der März Abrechnung erstellt wird, aufgenommen?

Dann wäre doch theoretisch die Pauschalierung nicht mehr im Februar vorgenommen worden und damit wirkungslos, oder?

Das ist richtig - zumal ich mir nicht sicher wäre, ob das Finanzamt eine Nachmeldung auch mit dem Januar oder Februar akzeptiert.

Für die Korrekturmeldungen können Sie sonst auch das Programm DÜ-Formular Lohnsteuer-Anmeldung benutzen. Bitte beachten Sie in dem Fall aber, dass nicht nur die Differenzbeträge gemeldet werden, sondern die neuen Beträge incl. der bisherigen Anmeldung für Dezember bzw. das IV. Quartal 2017.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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ilana
Einsteiger
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Soweit ich weiß, darf man diese "Nachmeldung fürs Vorjahr" in der Februar-Anmeldung eigentlich nur für Pauschalierungen bezgl. der eigenen Arbeitnehmer machen.
Das Pauschalierungswahlrecht an Dritte muss spätestens in der Dez. Anmeldung ausgeübt werden.

Für den ersten Fall hätte ich jetzt zwar auch auf das DÜ-Formular zurückgegriffen.
Blöd ist allerdings, dass es bei der Ausgabe einer Archiv DVD diese korrigierten Meldungen natürlich nicht mit archiviert.

Naja, nächstes Jahr ist man wieder gescheiter 🙂
Danke für die Hilfe.

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letzte Antwort am 21.02.2018 11:25:48 von ilana
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