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Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel

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letzte Antwort am 12.02.2018 13:44:01 von Uwe_Lutz
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duske
Beginner
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Hallo ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.

Ein Arbeitnehmer war SV-Pflichtig beschäftigt bis 31.12.2017 und bei der DAK versichert. Ab 01.01.2018 ist er Minijobber mit Rentenversicherungspflicht und somit beid er BUN zu melden. Da der Arbeitgeber mir die Weiterbeschäftigung per Minijob erst im Januar mitteilte, hatte ich den Mitarbeiter bereits im Dezember mit Meldegrund 30 Ende der Beschäftigung abgemeldet. Der Januar wurde dann mit einer Anmeldung Meldegrund 10 Beginn einer Beschäftigung abgerechnet.

Nun sagt mir die Deutsche Rentenversicherung, dass das nicht geht. Ich soll statt der Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung und Anmeldung wegen Beginn der Beschäftigung eine Abmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel Meldegrund 32 und Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel Meldegrund 12 senden.

Soweit ist mir das auch klar. Also im Januar den Arbeitnehmertyp und die Personengruppe ändern, Steuer auf 2% pausachale Steuer, Beitragsgruppenschlüssel auf 6 1 0 0 und die Krankenkasse auf die Bundesknappschaft ändern. Desweiteren in 12/2017 die Abmeldung wegen Ende der Beschäftigung rauslöschen.

Nun ist die Auswertung da. Die Stornierung der 2 falschen Meldungen hat funktioniert. Die neuen Meldungen sind nun aber mit Meldegrund 11 und 31 Wechsel der Krankenkasse erfolgt. Die Rentenversicherung verlangt aber Meldegrund 12 und 32 Beitragsgruppenwechsel.

Bei Datev habe ich kein einziges Beispiel gefunden, wie man bei Lodas verfahren soll. Nur einen Satz "Treffen mehrere Meldegründe zusammen (hier Änderung der Beitragsgruppe und die andere Krankenkasse), dann erfolgen die Meldung mit der niedrigeren Schlüsselzahl".  Wer kann mir helfen diesen Fall zu lösen? Danke im Voraus.

Uwe_Lutz
Überflieger
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Die Rentenversicherung verlangt aber Meldegrund 12 und 32 Beitragsgruppenwechsel.

Bei Datev habe ich kein einziges Beispiel gefunden, wie man bei Lodas verfahren soll. Nur einen Satz "Treffen mehrere Meldegründe zusammen (hier Änderung der Beitragsgruppe und die andere Krankenkasse), dann erfolgen die Meldung mit der niedrigeren Schlüsselzahl". Wer kann mir helfen diesen Fall zu lösen? Danke im Voraus.

Ich würde mal behaupten, dass die Anforderung der Rentenversicherung falsch ist.

Wie Sie schon korrekt herausgefunden haben, gilt: Wenn mehrere Abgabegründe für eine Meldung vorliegen (hier 11 und 12 bzw. 31 und 32) ist immer der kleinste Meldegrund zu nehmen. Somit ist die Meldung mit 11/31 völlig korrekt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 12.02.2018 13:44:01 von Uwe_Lutz
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