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SFN Zuschläge bei Krankheit u. Urlaub

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letzte Antwort am 13.02.2018 16:54:07 von Katharina_Dietl
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zander
Beginner
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Ich benötige Ihr Fachwissen und einen entscheidenden
Tipp bei der Umsetzung der SFN-Zuschläge bei Krankheit u. Urlaub in einem
Pflegeheim - Arbeitszeiten von Mo- So

Die Lohnarten für SFN sind angelegt. Neue für die
fortgezahlten Zuschläge auch. Lohnabrechnung passt.

Ab 1.1.2018 sollen im Krankeitsfall die echten
ausgefallenen SFN-Zeiten fortgezahlt werden (lt.Dienstplan) . Jetzt im Februar
die AU-Zeiten von AU. Werden auch erst jetzt erfasst u. den Krankenkassen
gemeldet zur Erstattung von AAG.

Im Urlaubsfall werden die durchschn. Zuschläge
SFN-Zeiten der letzten 3 Monate zur Auszahlung gebracht.

Diese steuer- und sv-pflichtiigen Beträge sollen im
Erstattungsantrag an die KK auftauchen! Und natürlich auch Ausfallzeiten
(Krankheit) die an einem Sonntag od. Samstag war, an dem der Koch hätte
arbeiten sollen.

Habe in den Dauerspeichern für die Urlaubsberechnung
23 Tage hinterlegt -

und auch versucht die Arbeitszeiten auf 7 Tage die
Woche auszudehnen.

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
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Hallo,

leider schildern Sie nicht, mit welchem Abrechnungsprogramm Sie arbeiten.

Wir empfehlen Ihnen folgende Dokumente:

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 13.02.2018 16:54:07 von Katharina_Dietl
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