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VaSt-Abruf nicht möglich

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letzte Antwort am 14.02.2018 17:30:39 von Jennifer_Hecht
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berater86
Beginner
Offline Online
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Sehr geehrte Damen und Herren,

leider habe ich ein Problem mit dem Abruf der Daten zur vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt).

Die Vollmacht für die abzurufenden Daten habe ich bereits in die Vollmachtsdatenbank eingetragen und der Status bei "VaSt-Abruf erlaubt beim Finanzamt" ist mit "Ja" gekennzeichnet.

Da ich einer bayerischen Steuerberaterkammer angehöre, besitze ich einen Kammermitgliedsausweis.

Diesen habe ich bereits bei der DATEV registrieren lassen. Ein Schreiben hinsichtlich der Freischaltung meines Ausweises habe ich von der DATEV bereits erhalten und auch online wird mir die Freigabe angezeigt.

Beim Abruf dieser Daten kommt folgende Fehlermeldung:

"Bei der Abfrage von VaSt-Daten ist ein technisches Problem aufgetreten. Versuchen Sie die Abfrage zu einem späteren Zeitpunkt erneut"

"Es konnte kein Sendeauftrag zur Abfrage von VSt-Daten für die SteuerID ############ (Mustermann, Max) erstellt werden. Versuchen Sie die Abfrage zu einem späteren Zeitpunkt erneut"

Wenn ich nur den "mIdenty-Stick" (ohne Kammermitgliedsausweis) zum Abruf verwende, kommt folgende Fehlermeldung:

"Die eingesteckte SmartCard ist durch das DATEV-Trust-Center nicht freigeschaltet [...]

Der Abruf wurde bereits an unterschiedlichen Tagen versucht.

Hat jemand vielleicht einen Vorschlag, was sich hinter der Fehlermeldung beim Abruf mit dem Kammermitgliedsausweis verbirgt?

Muss/Kann die Freischaltung zum Abruf der "VaSt-Daten" mit dem "mIdenty-Stick" separat beantragt werden?

Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich bereits im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

HF

misc
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Guten Morgen Herr Fischer,

bitte überprüfen Sie, ob die Sicherheitspakete auf dem PC und dem Server (zu DATEV) identisch sind.

Des Weiteren hilft vielleicht das Dokument  Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1043474 weiter.

Gruß

Michael Schreiner

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DATEV-Mitarbeiter
Jennifer_Hecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

jede Karte die Daten von der Finanzverwaltung abfragen möchte, muss im Vorfeld über die Vollmachtsdatenbank (VDB) die entsprechende Berechtigung erhalten haben. Sofern Sie als Vertretungsberechtigter mit Ihrem Kammermitgliedsausweis auf die VDB zugreifen können, ist diese Voraussetzung bereits gegeben. Für Ihren DATEV mIDentity-Stick müssten Sie über die VDB unter Kanzlei verwalten | Berechtigungen verwalten dann ggf. noch die Untervollmacht vergeben (vgl. Info-Dok 1080468, Punkt 5).

Zudem können nur identifizierte Karten Daten von der Finanzverwaltung abfragen.

Ob Ihre Karte identifiziert ist, können Sie unter www.datev.de/zertifikatsabfrage | Kartenprüfung für den Datenabruf bei der Finanzverwaltung prüfen.

Das Formular zur Identifizierung finden Sie im Info-Dok 0908573.

Wenn Sie nun Ihren Kammermitgliedsausweis in Verbindung mit DATEV Programmen zum Datenabruf nutzen möchten, muss dieser Ihrer DATEV Mitgliedschaft "bekannt" sein (ein DATEV mIDentity ist dies i.d.R. schon). Eine entsprechende Freischaltung des Kammermitgliedsausweises erreichen Sie über das Formular in Info-Dok 1034982.

Wenn nun alle Voraussetzungen erfüllt sind, sollte der Abruf funktionieren.

Andernfalls möchte ich Sie an unseren Programmservice verweisen, damit wir in Ihrem konkreten Fall nach einer Lösung suchen können.

Mit freundlichem Gruß

Jennifer Hecht

Datev eG

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letzte Antwort am 14.02.2018 17:30:39 von Jennifer_Hecht
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