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elektronische Lohnsteuerbescheinigung - warum als Duplikat?

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letzte Antwort am 12.02.2018 14:57:38 von Verena_Heinlein
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babs
Einsteiger
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Liebe Community,

warum erhalten wir den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2017 als Duplikat?

Liegt es daran, dass das Original an die Finanzverwaltung übermittelt wurde?

Muss der Ausdruck dann noch an die Mitarbeiter ausgehändigt werden oder ist dieser für die Personalakte?

Wenn der Ausdruck ausgehändigt werden muss, kann dieser nicht bereits kuvertiert angeliefert werden?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Babs

cro
Experte
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Hallo Babs,

nennen Sie bitte zunächst das Lohnprogramm (Lodas oder LuG). Am besten in der Überschrift ergänzen.

Die LSt-Bescheinigung sollte dem Mitarbeiter immer im Original(-Ausdruck) ausgehändigt werden. Das Duplikat kann für den Mandanten oder Sie sein.

Die Druckeinstellungen nehmen Sie in LuG unter -->Extras (bei Kanzlei oder Mandant)-->Auswertungseigenschaften vor. Vermutlich haben Sie dort schon etwas Geändertes hinterlegt, denn sonst würde nicht nur das Duplikat gedruckt werden.

Gruß

C. Rohwäder

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mariahagen
Einsteiger
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Hallo Babs,

bei Lodas schauen Sie sich bitte die Schlüsselung unter Mandant/Auswertungssteuerung/Standardauswertungen/19 + 20 an.

Hier muss ein Original angelegt sein, sonst hätte DATEV "gemeckert".

Vermutlich wird das Original im RZ gedruckt und direkt an den Mandaten (Auftragsversand an Mandant) geschickt. Das ist dann das Original für den MA.

Ddie Rückübertragung an die Kanzlei erfolgt, weil ja manchmal die MA etwas verbummeln. Dann kann die Auswertung einfach nachgedruckt werden.

Viele Grüße

M.H.

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

vielen Dank für Ihre Beiträge.

Wie schon von Herrn Rohwäder richtig beantwortet, ist das Original der Lohnsteuer-Bescheinigung an den Arbeitnehmer auszuhändigen.

Das Duplikat wird erstellt, wenn in LODAS unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen für die Auswertung 19 ein Duplikat geschlüsselt ist. Ist kein Duplikat gewünscht, hinterlegen Sie bei der Spalte Duplikat „0“.

Sie können die Arbeitnehmerauswertungen – wie z. B. Lohnabrechnung, Meldebescheinigung zur SV, Lohnsteuerbescheinigung,… - direkt über DATEV kuvertieren lassen. Weitere Informationen hierzu finden Sie für LODAS im Dokument 1034417 und für Lohn und Gehalt im Dokument 1070496 .

Viele Grüße

Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 12.02.2018 14:57:38 von Verena_Heinlein
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