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Wiedereingliederung in Lodas

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letzte Antwort am 09.02.2018 10:01:36 von Uwe_Lutz
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jeffreyfricker
Einsteiger
Offline Online
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2485 Mal angesehen

Hallo zusammen,

habe ein Problem mit der stufenweisen Wiedereingliederung und die Dokumente helfen mir irgendwie nicht weiter.

Der Arbeitgeber zahlt, leider, Entgelt während der Eingliederung.

Der Arbeitnehmer arbeitet im Monat unterschiedlich für 2 Wochen 3h und die restliche Hälfte 6h.

Jetzt habe ich für den Februar die Fehlzeit mit Krankengeld und weitergewährte Arbeitsgeber Zahlungen von anteilig 1.000€.

Jetzt läuft in der Fehlzeit keine Abrechnung, also wie im Dokument beschrieben extra Lohnart und über die Bewegungsdaten die 1.000€ eingetragen.

Die 1.000€ laufen in der Probeabrechnung komplett SV-frei. Ist das jetzt so richtig?

Damit hat sie jetzt schon mehr im Netto als davor, da Sie davor in Teilzeit war, die Wiedereingliederung mit Entgelt aber auf Vollzeit hinausläuft.

Ich hoffe jemand kann diesen Sonder-sonderfall aufklären.

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
1634 Mal angesehen

Moin,

hier müssen Sie nach meiner Kenntnis sehr genau klären, was abzurechnen ist. Es ist zu unterscheiden zwischen einem Zuschuss zum Krankengeld und einem Teil-Arbeitsentgelt für die Arbeit während der Wiedereingliederung.

Bei einem Zuschuss zum Krankengeld wäre Ihr Weg der richtige - hier ist die Überprüfung des Hinzuverdienstes notwendig.

Wenn ein Teil-Arbeitsentgelt vorliegt, ist dies in voller Höhe sozialversicherungspflichtig. Siehe hierzu Abschnitt 2.2.3.9 im Handbuch Lohn und Gehalt (sofern Sie das Elektronische Wissen Personalmanagement in Lizenz haben). Danach besteht sowohl für den Bezug des Krankengeldes als auch für den Bezug des Arbeitsentgelts Sozialversicherungspflicht.

Die Unterbrechung ist in dem Fall nach meiner Kenntnis zu beenden und das Entgelt und die Arbeitsstunden mit den reduzierten Werten zu erfassen. Der Zeitraum der Beschäftigung ist "ganz normal" an die Krankenkasse zu melden.

Ich empfehle, sehr genau zu klären, was abgerechnet werden soll und die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung unbedingt mit der Krankenkasse abzustimmen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

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letzte Antwort am 09.02.2018 10:01:36 von Uwe_Lutz
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