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Vollmachtsdatenbank

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letzte Antwort am 16.02.2018 12:47:33 von misc
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khh
Einsteiger
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Habe in der Vollmachtsdatenbank einen Mandanten mit VASt und StKto-Abfrage mit JA eingetragen per 31.12.17. Ohne ersichtlichen Grund wurde am 20.01.18 die StKto-Abfrage auf NEIN gesetzt. Das zuständige FA hat dafür keine Erklärung. Kann mir jemand dazu helfen?

tsc
Beginner
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Es könnte sein, dass der Mandant im Nachhinein die StKto-Abfrage widerrufen hat. Vielleicht mal beim Mandanten nachfragen.

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khh
Einsteiger
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Hab ich schon - dem FA liegt kein Widerruf vor. Der Mandant hat auch nicht widerrufen.

Vielleicht kann sich mal jemand von DATEV dazu äußern!?

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tobias_maass
Fortgeschrittener
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Gleicher Sachverhalt bei mir.

Beim FA Göppingen verweist man an das Wohnsitzfinanzamt.

Bei den FÄ vor Ort findet sich niemand, der sich auskennt.

Alle Antworten beginnen mit "vielleicht..." und "könnte sein...".

Angeblich kann niemand manuell eingreifen.

Es ist zum Mäuse melken.

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DATEV-Mitarbeiter
Jennifer_Hecht
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,
die Vollmachtsdatenbank (VDB) übermittelt Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung, wo sie dann entsprechend verarbeitet werden. Rückmeldungen zum Verarbeitungsstatus werden anschließend von der Finanzverwaltung an die VDB weitergegeben.
Wenn diese Rückmeldungen nicht nachvollziehbar sind, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Finanzamt.
Der Sachbearbeiter hat die Möglichkeit, mit dem VDB-Beauftragten des Finanzamts Ihren Sachverhalt zu klären.

In dem oben genannten Fall könnte ich mir vorstellen, dass in der Vollmacht neben der Steuernummer "erloschen" steht. Dies kann sowohl zu Recht angezeigt werden, weil die Steuernummer wirklich erloschen ist, oder versehentlich ausgelöst worden sein.

Wenn Sie sich nicht erneut ans Finanzamt wenden möchten, können Sie auch versuchen, die Vollmacht (ggf. auch die des Ehegatten) zu löschen, neu anzulegen und erneut zu übermitteln. Möglicherweise erhalten Sie so die Berechtigung zum StKo-Abruf wieder.

Mit freundlichem Gruß

Jennifer Hecht

Datev eG

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misc
Einsteiger
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Guten Morgen Herr Henning,

könnte es sein, dass die Steuernummer sich

a) geändert hat?

oder

b) erloschen ist? (ggf. Umzug, Änderung Status, etc.)

- und nicht in den Stammdaten aktualisiert ist

Den Fall a) hatte ich vorliegen. Die FA-Technik kontrolliert lediglich und stellt fest: passt nicht. (Lässt sich ggf. selbst finden z.B. Info des Kontingentierungsverfahrens).

Für Fall b) könnte ich mir das genauso vorstellen.

Freundliche Grüße

Michael Schreiner

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andreasborck
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Hallo Frau Hecht,

ich weiß nicht wie die Kollegen hier das sehen, aber der Verweis den man von der DATEV immer bekommt, sich an den "VDB Beauftragten" zu wenden, ist ein gut gemeinter Scherz.

Bei sämtlichen Finanzämtern bei deren Vollmachten ich Probleme hatte, war das Wort "Vollmachtsdatenbank" schon ein Buch mit sieben Siegeln. Einen VDB-Beauftragten? So etwas gibt es nicht. Also ab zum Veranlagunsgbezirk und mit dem netten Sachbearbeiter versuchen das Problem zu lösen. Klappt meistens.

Logisch kann die DATEV nichts für die Versäumnisse der Finanzverwaltung im Rahmen der Digitalisierung, aber bitte nicht immer auf einen "VDB-Beauftragten" verweisen, oder in entsprechenden Arbeitskreisen Druck machen, dass es so jemanden auch gibt

Danke

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bruttonetto
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Nachricht 8 von 12
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Die beste Reaktion hatte ich bei abgelehnten Vollmachten in einem Hamburger Finanzamt. Auf die Nachfrage, warum die Vollmachten abgelehnt werden, wurde mir geantwortet, ich solle mich an die Finanzverwaltung wenden. In meinem Kopf große ??????? Mit wem redet man eigentlich, wenn man mit dem FA telefoniert????

Nach endlosen Telefonaten, irgendwann nicht mehr so netten Briefen und ca. 6 vergangenen Wochen des Rätsels Lösung. Die Ablehnung lag an der Rechtsform.

Ich hatte zutreffend die Rechtsform "GbR" in der Vollmacht gespeichert. Das Finanzamt hatte "Grundstücksgemeinschaft" in den Stammdaten zu stehen. Die Frage, ob das Finanzamt nicht meint, dass eine Grundstücksgemeinschaft doch wohl auch sowas wie eine GbR sein könnte, stieß FA-seitig auf Unverständnis. In der Vollmacht kann man aber nur GbR auswählen, die Rechtsform Grundstücksgemeinschaft gibt es im pull-down-Menü gar nicht.

Ich frage mich, wer das so programmiert hat und ob es im Vorfeld der Inbetriebnahme der VDB überhaupt irgendeine Abstimmung der Prozesse (wie z.B. auswählbarer Rechtsformen) gegeben hat...

Da kann man nur den Kopf schütteln. Und wir bezahlen die Datenverwaltung auch noch. Vielen Dank liebe Berufskammer

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khhenning
Beginner
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Nachricht 9 von 12
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Sie haben recht, Frau Hecht, neben der St-Nr steht jetzt in der gespeicherten Vollmacht "erloschen". Die St-Nr ist aber nicht erloschen! Wer kann das jetzt korrigieren?

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misc
Einsteiger
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Nachricht 10 von 12
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Hallo Herr Henning,

vielleicht hilft das: Vollmacht in VDB löschen und dort wieder manuell neu mit Korrekturen einstellen - denn, die alte Vollmacht war ja noch nicht vom FA bestätigt und eingecheckt.

Aber Achtung: Diese neue Version der Vollmacht muss in Papierform bei Ihnen vorliegen.

Gruß

Michael Schreiner

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khh
Einsteiger
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Nachricht 11 von 12
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Hallo Herr Schreiner,

das sehe ich irgendwie nicht ein. Diese Vollmacht war zunächst vom FA mit 2 mal Ja bestätigt und eingetragen. Nach ca. 4 Wochen wurde aus heiterem Himmel aus dem 2. "JA" - StKto-Abfrage - ein Nein". Warum sollte ich bzw. der Mandant was korrigieren?

Gruß Karl-Heinz Henning

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misc
Einsteiger
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Nachricht 12 von 12
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Hallo Herr Henning,

da haben Sie recht - das ist nicht wirklich schön.

Ich bin jetzt mit meinem Latein leider am Ende.

Gruß Michael Schreiner

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letzte Antwort am 16.02.2018 12:47:33 von misc
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