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1. Re: LODAS: Ges.Meldung Grund 57
Vanessa Mertel 08.02.2018 10:43 (als Antwort auf: n.troike)1 von 1 Personen fanden dies hilfreichHallo Frau Nico,
Sie haben bereits alles richtig beschrieben.
Mit diesem neuen Feld ist es nicht mehr notwendig, dass der Bearbeitungsmonat gewechselt wird. Sie schlüsseln bzw. bekommen den Meldezeitraum im aktuellen Monat zurückgemeldet und das Rechenzentrum erstellt Ihnen die gesonderte Meldung bis einschließlich des hinterlegten Monats.
Voraussetzung ist, dass bis zu diesem Monat abgerechnet wurde, damit auf die entsprechenden Werte zugegriffen werden kann.
Freundliche Grüße
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG
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2. Re: LODAS: Ges.Meldung Grund 57
n.troike 12.02.2018 15:13 (als Antwort auf: Vanessa Mertel)Hallo,
vielen Dank.
Also so geht es? ...
"Meldezeitraum bis" 02/2018
und dann sende ich den Lohn für 02/18 an das Rechenzentrum und die Meldung wird auch bis 02/2018 erstellt.
Oder darf ich nur bis 01/2018 als Meldezeitraum erfassen wenn ich den Februar erst noch weckschicken/ abrechnen muss.
Grüße und Danke
Nico
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3. Re: LODAS: Ges.Meldung Grund 57
uwelutz 12.02.2018 15:16 (als Antwort auf: n.troike)1 von 1 Personen fanden dies hilfreichHallo Nico,
nein, 02/2018 ist durchaus korrekt.
Wenn Sie 01/2018 erfassen, würde mit der nächsten Abrechnung (in Ihrem Fall die Februar-Abrechnung) die Meldung auch nur mit den Werten bis 01/2018 übermittelt.
Viele Grüße
Uwe Lutz