abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

LODAS: Ges.Meldung Grund 57

15
letzte Antwort am 11.04.2023 12:42:36 von Jones
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 16
8151 Mal angesehen

Hallo Ihr Lieben,

unter Personaldaten/ Sozialversicherung/ DEÜV/ Allg. Daten wurde immer der Bearbeitungsmonat gewählt wann die Rente beginnt.

Das Auswahl-Feld "Gesonderte Meldung nach §174..." gibt es so nun nicht mehr sondern...

243485_pastedImage_0.png

Muss also nicht mehr der Bearbeitungsmonat gewechselt werden und man kann ganz einfach hier eintragen welcher Zeitraum gemeldet werden soll?

Grüße

Nico

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 16
7684 Mal angesehen

Hallo Frau Nico,

Sie haben bereits alles richtig beschrieben.

Mit diesem neuen Feld ist es nicht mehr notwendig, dass der Bearbeitungsmonat gewechselt wird. Sie schlüsseln bzw. bekommen den Meldezeitraum im aktuellen Monat zurückgemeldet und das Rechenzentrum erstellt Ihnen die gesonderte Meldung bis einschließlich des hinterlegten Monats.

Voraussetzung ist, dass bis zu diesem Monat abgerechnet wurde, damit auf die entsprechenden Werte zugegriffen werden kann.

Freundliche Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
n_troike
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 16
7684 Mal angesehen

Hallo,

vielen Dank.

Also so geht es? ...

"Meldezeitraum bis" 02/2018

und dann sende ich den Lohn für 02/18 an das Rechenzentrum und die Meldung wird auch bis 02/2018 erstellt.

Oder darf ich nur bis 01/2018 als Meldezeitraum erfassen wenn ich den Februar erst noch weckschicken/ abrechnen muss.

Grüße und Danke

Nico

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 4 von 16
7684 Mal angesehen

Hallo Nico,

nein, 02/2018 ist durchaus korrekt.

Wenn Sie 01/2018 erfassen, würde mit der nächsten Abrechnung (in Ihrem Fall die Februar-Abrechnung) die Meldung auch nur mit den Werten bis 01/2018 übermittelt.

Viele Grüße

Uwe Lutz

0 Kudos
kaderk_
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 16
6899 Mal angesehen

Guten Tag,

 

kann man die gesonderte Meldung auch mit einem Fachabruf erstellen oder muss ich dafür eine Wiederabrechnung machen?

 

Vielen Dank.

 

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 16
6893 Mal angesehen

Moin,

 

die gesonderte Meldung ist immer nur mit einer Abrechnung möglich. Mit einem Fachabruf können Sie nur schon vorhandene Auswertungen abrufen.

 

Es ist aber nicht zwingend eine Wiederholungsabrechnung notwendig. Mit der nächsten Abrechnung erfolgt (auch wenn die Meldung bis zum vorher abgerechneten Monat erfolgen soll) eine automatische Meldung, ggf. mit Durchführung einer Nachberechnung.

 

Nur wenn Sie die Meldung jetzt sofort benötigen und die nächste Abrechnung noch etwas dauert, ist ggf. eine Wiederabrechnung erforderlich.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Gutti
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 16
5852 Mal angesehen

Ich habe von der DRV eine Aufforderung zur Abgabe der gesonderten Meldung bis einschließlich 01/2022 bekommen (Rentenbeginn war 01.02.2022). 

Also habe ich im Bearbeitungsmonat Januar unter DEÜV "01/2022" eingegeben. Der Februar war zu diesem Zeitpunkt bereits abgerechnet. 

Mit der März-Abrechnung hätte ich jetzt eigentlich diese Meldung erhalten sollen, oder? Ich finde in den Auswertungen aber nichts dazu.

Was habe ich falsch gemacht? Gibts dazu ein Info-Dok für LODAS?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 16
5650 Mal angesehen

Hallo,


normalerweise hätte die Auswertung 65 mit dem Grund der Abgabe 57 erstellt werden müssen.

Weitere Infos finden Sie auch im Kapitel 4 im Dokument  1000947 - rvBEA - elektronische Anforderung von Bescheinigungen .

 

Wenden Sie sich gerne über einen anderen Servicekanal an uns, damit wir uns den Sachverhalt anschauen können.

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
Jones
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 16
2878 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz,

 

welche Auswertung müsste ich denn hier erhalten?

 

Ich habe 6/2023 im April erfasst und mit der Lohnabrechnung versendet.

 

Viele Grüße

Jones

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 10 von 16
2870 Mal angesehen

@Jones  schrieb:

Hallo Herr Lutz,

 

welche Auswertung müsste ich denn hier erhalten?

 

Ich habe 6/2023 im April erfasst und mit der Lohnabrechnung versendet.

 

Viele Grüße

Jones


Es müssten dann die Meldungen über die Auswertungen 63 + 65 ausgegeben werden.

 

Allerdings kann man die Meldungen nicht vorab erstellen. Wenn die Meldung bis 6/2023 erfolgen soll, wird dies erst mit der Juni-Abrechnung übermittelt.

0 Kudos
Jones
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 16
2860 Mal angesehen

Ah desewgen war nichts dabei. Vielen Dank

 

Wie kann ich an die Krankenkasse übermitteln, wenn die Information vorab gewünscht ist?

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 12 von 16
2849 Mal angesehen

Moin,

 

eine Vorabmeldung ist nicht vorgesehen, da § 194 Abs. 1 SGB VI aussagt:

 

Arbeitgeber haben auf Verlangen des Rentenantragstellers die beitragspflichtigen Einnahmen .... für abgelaufene Zeiträume frühestens drei Monate vor Rentenbeginn gesondert zu melden.

Eine Vorschau auf die noch folgenden Monate wurde mit Einführung der elektronischen Anforderung der gesonderten Meldung (ich glaube seit 2008) abgeschafft.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Jones
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 13 von 16
2816 Mal angesehen

Haben Sie tausend Dank Herr Lutz 🙂

0 Kudos
Jones
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 14 von 16
2813 Mal angesehen

jetzt hab ich zu schnell abgesendet.

 

Die MA ist ab 6.2023 in Rente. Verstehe ich das gerade richtig das ich quasi in der Abrechnung 4.2023 DEÜV- Angabe zur gesonderten Meldung nach... den Meldezeitraum 3.2023 einpflege?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Christopher_Fürther
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 15 von 16
2771 Mal angesehen

Hallo @Jones,

 

wenn die Meldung den Meldezeitraum bis einschließlich 03/2023 umfassen soll, können Sie im Bearbeitungsmonat 03/2023 unter Personaldaten | Sozialversicherung | DEÜV den Meldezeitraum bis 03/2023 erfassen.
Mit einer Wiederabrechnung einzelne PNR 03/2023 oder Erstabrechnung 04/2023 wird dann die Gesonderte Meldung erstellt.


Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1024023 - Gesonderte Meldung (Grund der Abgabe 57) erstellen in LODAS.

 

Freundliche Grüße Christopher Fürther
Personalwirtschaft | DATEV eG
Jones
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 16 von 16
2758 Mal angesehen

Haben Sie tausend Dank 🙂

0 Kudos
15
letzte Antwort am 11.04.2023 12:42:36 von Jones
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage