Hallo zusammen,
wir sind noch ziemlich neu bei Datev und es kommt ab und an ein Fall vor, den wir so noch nicht behandelt haben. Daher freue ich mich, hier Lösungsvorschläge zu finden.
Es geht um einen Mitarbeiter, der bis 31.12. bei uns beschäftigt war und dann wieder im Januar für 3 Tage.
Nach der Januar-Abrechnung haben wir noch Stunden für den Dezember aufgegeben bekommen. Diese muss ich nun also im Februar abrechnen. Ich habe sie für den Dezember erfasst und ihm darauf schon einen Vorschuss ausgezahlt. Damit ist die Abrechnung 0 und alles passt.
Nun habe ich aber den 2. Zeitraum erfasst, nämlich vom 09.01. bis 11.01. ( als nächsten Beschäftigungszeitraum ). Wenn ich in diesem Zeitraum Stunden erfasse, werden die Stunden aus dem Dezember nicht mehr berücksichtigt.
Wie kann ich dieses Problem lösen ? Kann ich den Mitarbeiter echt-abrechnen, dann die Stunden für den Januar erfassen und ein 2. Mal echt-abrechnen ? Oder muss ich dann die Stunden aus dem Januar mit in die Echtabrechnung für März schieben ?
Viele Grüße
Steffi Kittler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kittler,
am besten ist es wenn Sie die Stunden für Dezember im Dezember eintragen und das bereits gezahlte Gehalt als Vorschuss und dann eine Wiederholungsabrechnung für diesen Mitarbeiter durchführen. Sie müssen jedoch beachte, dass die UV-Meldungen bei einer Einzelwiederholung nicht korrigiert werden, sondern nur bei einer Wiederholungsabrechnung für alle Mitarbeiter.
Anschließend können Sie den neuen Beschäftigungszeitraum für Januar anlegen und den Januar abrechnen.
Generell kann keine Nachberechnung für die Vorbeschäftigung stattfinden, wenn ein 2. Beschäftigungszeitraum beim Mitarbeiter angelegt wurde.
Gruß
Björn Niggemann
Hallo Herr Niggemann,
wie genau mache in Lohn und Gehalt eine Wiederholungsabrechnung ? Leider habe ich im Lexikon keine konkrete Anleitung dazu gefunden....
Viele Grüße
Hallo Frau Kittler,
da muss ich leider passen, da wir mit LODAS arbeiten.
Bitte ergänzen Sie das Programm noch in der Überschrift, damit Ihnen von anderen Teilnehmern leichter und schneller geholfen werden kann.
Gruß
Hallo Frau Kittler,
wenn Sie einen weiteren Beschäftigungszeitraum erfassen, dann können Sie für den/die vorhergehenden Beschäftigungszeiträume keine Korrekturen mehr vornehmen. Dies ist für mich das ausschlaggebende KO-Kriterium, weshalb ich bei Wiedereintritt immer die Stammdaten der bestehenden Personalnummer auf eine neue Personalnummer kopiere und entsprechend anpasse.
Über die alte Personalnummer kann dann die Nachberechnung laufen (in den Mitarbeiterstammdaten den letzten Abrechnungsmonat auf den aktuellen Monat hochsetzen) und die neue Personalnummer ist dann für den neuen Zeitraum.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo,
prüfen Sie mal, ob das lohnsteuerlich über zwei Nummern in diesem Fall möglich ist. Sie werden die Nachberechnung ins Vorjahr ja auch in diesem Jahr versteuern müssen, also mit den aktuellen Besteuerungsmerkmalen. Zusätzlich müssten Sie mit den gleichen Besteuerungsmerkmalen auf einer zweiten Personalnummer abrechnen.
Ich würde in diesem Fall, wenn möglich, in den sauren Apfel beißen und den Dezember noch einmal aufmachen.
Viele Grüße
T. Reich