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Krankenkasse und DEÜV-Meldungen rückwirkend ändern LODAS

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letzte Antwort am 03.05.2021 16:13:35 von Uwe_Lutz
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lohnkarin
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Nachricht 1 von 7
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Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt: Im Rahmen eines Clearing der Krankenkasse, ist herausgekommen, dass die Mitarbeiterin rückwirkend ab Eintritt bei einer anderen krankenkasse angemeldet werden muss. Also alle Meldungen und Beitragsnachweise müssen geändert bzw. storniert werden.


Problem: Ich müsste zurück in 07/2016. Lodas lässt mich aber nur bis 01/2017 zurück.
Was kann ich tun? Jemand eine Idee?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Frau Dege,

Sie haben keine Chance, dies über LODAS ab 07/2016 abzuwickeln. Die Umstellung ist mit reichlich manueller Zusatzarbeit verbunden.

Wenn Sie die Daten ab 01/2017 in LODAS korrigieren, können Sie mit der nächsten Abrechnung eine Nachberechnung ab 01/2017 anstoßen. Damit werden alle Beitragsnachweise und Meldungen für das Jahr 2017 korrigiert.

Die Korrektur im Beitragsnachweis erfolgt im aktuellen Nachweis (also vermutlich 02/2018). Wenn Sie die Beitragsschätzung anwenden, müssen Sie darauf achten, dass Sie die Beiträge für den Folgemonat im Programm entsprechend anpassen.

Per 01.01.2017 wird dann auch eine Änderungsmeldung "Krankenkassenwechsel" erfolgen - die dann natürlich falsch ist und ebenfalls storniert werden muss.

Für das Jahr 2016 haben Sie nur die Chance, die Meldungen über sv.net zu korrigieren. Dort können Sie die bisher abgegebenen Meldungen stornieren und neue Meldungen übermitteln. Auch lassen sich mit dem Programm Beitragsnachweise (für 2016) erfassen und zusätzlich übermitteln. Eigentlich wollen die Krankenkassen zwar keine Korrektur-Beitragsnachweise mehr, im Regelfall werden diese aber dennoch akzeptiert.

Wenn Sie am Erstattungsverfahren zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall teilnehmen, achten Sie darauf, auch die Erstattungsanträge für 2016 bei der bisherigen Kasse zu stornieren und an die neue Kasse neu zu übermitteln. Auch dies erfolgt über sv.net. Für 2017 werden diese Meldungen mit der Nachberechnung über LODAS korrigiert.

Wenn dies alles erfolgt ist, würde ich mich noch einmal mit den Krankenkassen in Verbindung setzen und abstimmen, ob alle Meldungen und Beitragsnachweise nun korrekt verarbeitet sind.

Viele Grüße

Uwe Lutz

AG2020
Beginner
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Nachricht 3 von 7
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Guten Tag Herr Lutz,

 

ich muss bei einem Arbeitnehmer die Krankenkasse rückwirkend ab März 2020 in LODAS ändern. (April 2020 ist bereits abgerechnet).

Wie kann ich das sofort veranlassen, nicht erst beim Monatswechsel?

 

VG

A. Graf

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Hallo A.Graf,

 

wenn Sie dies sofort veranlassen wollen, müssen Sie die Personalstammdaten im Bearbeitungsmonat 03/2020 auf die neue Krankenkasse ändern und danach eine Einzel-Wiederholung für 04/2020 (mit Nachberechnung 03/2020) für diesen Mitarbeiter abrechnen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

AG2020
Beginner
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Nachricht 5 von 7
5518 Mal angesehen

Vielen Dank!

 

Viele Grüße

A. Graf

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NFrank
Beginner
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Nachricht 6 von 7
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Hallo Herr Lutz,

 

habe ebenfalls die Thematik das ich für 03/2021 die Krankenkasse ändern muss und der 04/2021 bereits abgerechnet wurde. Wenn ich die Wiederholungsabrechnung 04/2021 anstoße, macht der aber keine Nachberechnung für 03/2021. Wie stelle ich das ein ?

 

Viele Grüße

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 7 von 7
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Wenn Sie die Krankenkasse im Bearbeitungsmonat März 2021 ändern, sollte im Rahmen einer Wiederholungsabrechnung 04/2021 dies eigentlich automatisch erfolgen.

 

Ansonsten können Sie die Nachberechnung für den/die betroffenen Mitarbeiter anstoßen, indem Sie in den Bewegungsdaten Wert 1 mit Bearbeitungsschlüssel 96 in der Tabelle mit den Nachberechnungen erfassen - und dort dann NB-Monat 03/2021 eingeben.

 

Wenn das auch nicht hilft, mal prüfen, ob das Hinweis- und Fehlerprotokoll was dazu sagt.

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letzte Antwort am 03.05.2021 16:13:35 von Uwe_Lutz
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