Hallo Herr @blum, lassen Sie mich an der Stelle sagen, dass DATEV Ihr Engagement hier in der Community und auch in anderen Formaten sehr zu schätzen weiß. Sollte das aus Ihrer Sicht in der jüngeren Vergangenheit nicht so rübergekommen sein, dann tut mir das leid. Stellvertretend für DATEV aber auch für Ihre Kolleginnen und Kollegen aus dem steuerberatenden Umfeld möchte ich Ihnen danken. Gerade Ihre Kolleginnen und Kollegen können sich glücklich schätzen, einen solch engagierten und sachlichen Interessensvertreter in ihren Reihen zu haben. Denn wie Sie schon sagten, es braucht Meinungen engagierter Anwender, die Hoffnung für unser aller DATEV haben. Bei "unser" beziehe ich mich als DATEV-Mitarbeiter im Übrigen ganz klar mit ein, demzufolge bitte ich Sie, abweichende Meinungen und Positionen Raum zu gewähren. Ich hoffe Plan B in voller Lautstärke und meine Worte, haben Ihr Gemüt wieder etwas aufgehellt. Falls nur Plan B dafür gesorgt hat und nicht meine Worte, hab ich dafür aber auch vollstes Verständnis. Weil Sie es Herr @blum und auch @deusex explizit ansprachen, wollte ich hier die Gelegenheit nutzen und im Kontext Kundeneinbezugsmaßnahmen das ein oder andere Gesagte geraderücken. Es war die Rede davon, dass Kundeneinbezüge bei DATEV Schwachpunkte in Bezug auf die Zielgruppe und in Bezug auf die konkreten Fragestellungen hätten. Es hieß auch, man müsse mehr Personen befragen, die mit der zu verprobenden Software viel und intensiv in der täglichen Arbeit zu tun haben. Weiterhin war die Rede davon, dass Produkttester bei DATEV eher die "Jungen" sind und diese auf Grund ihres fallenden Intellekts nur noch Software testen soll, die "jeder D_e_p_p" bedienen kann. Die Einstufung der "Jungen", gemeint sind scheinbar Kolleginnen und Kollegen aus dem steuerberatenden Umfeld, finde ich im Übrigen etwas unfair. Mir geht es beim Geraderücken vor allem darum, die großartige Arbeit der bei DATEV verantworlichen Leute aus dem Bereich UX-Research, Kundeneinbezug & Marktforschung sowie die großartige Arbeit der externen (unabhängigen) UX-Research-Dienstleister mit denen DATEV zusammenarbeitet zu würdigen. Wie ich bereits in einem früheren Post in diesem Thread erläutert habe, ist das Ziel jeder Kundeneinbezugsmaßnahme, eine unvoreingenommene, unbeeinflusste und freie Meinung zu neuen Funktionen, neuen Anwendungen oder neuen Prozessen zu bekommen. Um das zu erreichen, achtet man selbstverständlich darauf, dass Zielgruppen (wenn es um LEXinform geht, sollte der Proband auch LEXinform im Einsatz haben und eine gewisse Erfahrung im Umgang damit haben) passend zur zu verprobenden Software definiert werden. Gleichzeitig achtet man bei der Zielgruppendefinition darauf, dass man ein ausgewogendes Verhältnis von Steuerberater/ Steuerberaterin und Sachbearbeiter/ Sachbearbeiterin hat. Dabei spielt eine gute Durchmischung von Alter und Berufserfahrung eine sehr wichtige Rolle. Ich war in meiner DATEV-Zeit schon bei so einigen Kundeneinbezugsmaßnahmen involviert und kann Ihnen speziell für diese garantieren, dass man zu jeder Zeit die Gesetzmäßigkeiten einer ordentlichen und unabhängigen Kundeneinbezugsmaßnahme gewahrt hat. Die Garantie weite ich gerne auch auf andere Maßnahmen aus, bei denen ich nicht involviert war. Grüße Martin Fiegl Business Analyst Produktangebot für Wissen
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