Hallo @madlen, in der Dokumentvorlage zur Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen (810) ist kein Standardpassus zum Eingang von elektronischen Belegen hinterlegt. Das liegt darin begründet, dass die Vorlage auf dem allgemeingültigen Muster der Bundessteuerberaterkammer und des Deutschen Steuerberaterverbands beruht. Sie haben jedoch die Möglichkeit im Druckmodus ergänzend eigene Texte hinzuzufügen. Möchten Sie diese Texte in Zukunft häufiger nutzen, können Sie diese als Kanzlei-Textbausteine abspeichern Siehe auch: Text als Textbaustein speichern. Auch denkbar ist das Speichern in einem gesondertem Abschnitt, damit Sie für zukünftige Dokumentationen diesen Abschnitt nutzen können. Siehe hierzu: Abschnittswechsel einfügen und Abschnitt aus anderem Dokument oder aus Dokumentvorlage einfügen Als Alternative oder Zusatz könnte ebenfalls die VD zur Belegablage herangezogen werden. Viele Grüße Christian Wenzl DATEV eG, VD/WP Beratung&Vertrieb
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