Hallo, die Lohnabrechnung kann für Mitarbeiter mit dem PGS 190 & BGS 0000 ohne Sozialversicherungsnummer und ohne gesetzliche Krankenkasse erstellt werden. Ein Datensatz für DEÜV-Meldungen (z. B. Anmeldung mit GdA 10) wird nur erstellt, wenn eine Krankenkasse erfasst ist. Ohne Sozialversicherungsnummer können nur DEÜV-Meldesätze für Anmeldungen und gleichzeitige An- und Abmeldungen (GdA 40) erstellt werden. Für z. B. eine Abmeldung mit GdA 30 wird eine Sozialversicherungsnummer benötigt. Grundsätzlich gibt es für Beschäftigte, die ausschließlich in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind (PGS 190), keine Bescheinigungspflicht. Somit wird bei DEÜV-Meldungen keine Auswertung SV-Nachweis (DEÜV) erstellt.
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