Hallo, folgendes Problem: Es geht um die Arbeitszeitkonten im Dachdeckerbetrieb. Der Arbeitnehmer hat nur eine 35 Stunden Woche. Das AZK soll geführt werden. Müssen hier andere Obergrenzen für das AZK berücksichtigt werden oder bleibt es bei den 150 Stunden wie bei Vollzeitbeschäftigten? Vielen Dank im voraus.
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