Hallo, Beiträge an die LKK können Sie in Lohn und Gehalt nicht erfassen. Wenn Sie unter Stammdaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten das Kontrollkästchen „Arbeitnehmer leistet Beiträge zu inländischer KV (Selbstzahler)“ aktivieren, hat das Auswirkung auf die Lohnsteuerberechnung. Prüfen Sie bitte, ob diese Eingabe in Ihrem Falle rechtens ist.
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