Hallo Zusammen, ich habe folgendes Problem: bei meinem Mandanten erhalten die Mitarbeiter monatliche Bonusvorauszahlungen, die auf den Jahresbonus angerechnet werden. Da jetzt bei einem Mitarbeiter im August Kurzarbeit anfällt, der in den Vormonaten Bonusvorauszahlungen erhalten hat, habe ich die Frage, ob diese Boni auch zur Ermittlung des KUG angerechnet werden müssen. Vielen Dank im Voraus! 🙂
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