Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe einen netten Auftrag für eine Sonderberatung angeboten bekommen. Das Unternehmen samt Gesellschafter hat einen anderen Steuerberater mit laufender Fibu, JA & StE beauftragt, möchte nun aber für eine Nachfolgeberatung gern einen anderen Steuerberater (mich) beauftragen. Ich mache so eine isolierte Sonderberatung zum ersten Mal und hatte gerade bezüglich meiner Haftung die Unsicherheit, ob ich diese explizit auf meine Arbeit begrenzen muss. Gibt es aus Eurer/Ihrer Sicht noch etwaige Besonderheiten bei Steuerberatungsvertrag und Vollmacht? Eigentlich sollte doch die Begrenzung der Vollmacht auf Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer sowie die ausdrückliche Beschränkung des Beratungsvertrags auf diese Sonderberatung reichen, oder? Und für Arbeiten, für die ich nicht beauftragt bin, kann ich ja eigentlich nicht haften. Oder täusche ich mich da? Vielen Dank und viele Grüße Heiner Jürs
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