SA hat völlig recht - beim Zahlvorgang kann man nicht prüfen, ob der Beleg überhaupt freigegeben wurde. Das allerdings ist ja super wichtig um überhaupt Überweisungen auszuführen. Wir haben uns zur Prozessoptimierung für die digitale Belegfreigabe entschieden, wenn man allerdings vor dem Bezahlen nochmals eine tiefere Prüfung der Freigabe vornehmen muss, ist der Firmenaufwand weniger, wenn man die übliche Freigabemethode durch händisches Abzeichnen wählt. Mein Ansatz - unbedingt ein Prüfvermerk drauf!!! Vorab danke an DATEV.
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