Guten Morgen Community, vielen Dank für Eure Unterstützung. In einem Artikel von Haufe steht, dass auch für Ehepaare, bei denen einer von beiden nicht im Inland steuerpflichtig ist, eine Zusammenveranlagung in Betracht kommten kann und wenn der im Inland unbeschränkt Steuerpflichtige Ehegatte gem. § 1 Abs.1 EStG der Steuerpflicht unterliegt, die Einkommenshöhe der ausländischen Einkünfte beider Ehegatten nicht relevant sie. Viele Grüße
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