@CE_1 schrieb: Bei einem Vollkasko-Schaden hat uns die Werkstatt lediglich gebeten, 19% Mwst. aus den Reparaturkosten zu überweisen sowie die Selbstbeteiligung von 300 Euro. Die Gesamtrechnung liegt vor. Die Versicherung hat an die Werkstatt lediglich die Reparaturkosten ohne Mwst. gezahlt. Ich sage es ganz Allgemein: Reparatur netto an Kreditor Werkstatt Vorsteuer Kreditor Werkstatt an Versicherungsentschädigung/Schadenersatz Die Versicherungsentschädigung ist grundsätzlich Nettoaufwand - Selbstbehalt.
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