Das kommt darauf an, ob der ELStAM-Abruf im vorherigen Lohnsystem abgemeldet wurde oder nicht. Sollte keine Abmeldung erstellt worden sein (richtiges Vorgehen bei Systemwechsel), nach der Neuanlage der Mitarbeiter über Mandant - Wechsel Entgeltabrechnungssystems gehen und dort das Beginndatum für ELStAM erfassen. Dann sollte man prüfen, ob auf alle Anmeldungen eine Rückmeldung erfolgte, z.B. über die Auswertung 462 (ist nur temporär abrufbar). Sollten alle Mitarbeiter aber abgemeldet worden sein, ist eine Neuanmeldung wie bei Neueintritten nur mit dem Datum der Abrechnung mit LODAS möglich. Bei mir hat das bisher immer funktioniert. Fehlermeldungen lagen nicht an der Datev, sondern an falschen Annahmen. z.B. Arbeitnehmer war im Vorsystem nicht angemeldet - daher kam die Fehlermeldung eine Ummeldung ist nicht möglich. oder alle Arbeitnehmer wurden fälschlicherweise im Vorsystem abgemeldet, dann kann auch keine Ummeldung erfolgen. Nach einer Fehlermeldung ist eine neue Anmeldung über Datev nur mit dem Folgedatum möglich. oder Angabe vom vorherigen Lohnbearbeiter ja alle Abmeldungen sind erfolgt, ja auch ELStAM und dann war aber eine Anmeldung nicht möglich, da die Mitarbeiter doch alle noch angemeldet waren.
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