@Ronny_Hauboldt schrieb: grundsätzlich sind die Rechte schon so vergeben, dass die Fibu keine "Lohn-Rechte" hat. Was heißt grundsätzlich und wenn ja, wo? Benutzer- und Rechteverwaltung? Die hat mit DUO in dem Sinne nichts zu tun. Die regelt die Rechte im lokalen DATEV. Die Ordnungsbegriffe sind dennoch der gleiche Ankerpunkt. @Ronny_Hauboldt schrieb: Aber bedeutet das, dass der Fibu-Mitarbeiter dann auch nicht den Lohnbeleg in Unternehmen online - Belegübersicht sieht? Ohne "Lohn Recht" im DUO sieht der Mitarbeiter keine Belege diesen Typs / Kreises. Man kann sich ja noch selbst welche erstellen. @Ronny_Hauboldt schrieb: Ich habe hier ja nur Alle Belege, Posteingang, Belegablage und Papierkorb. Und Belegtypen. Danach wird administriert. Oder wenn Du dort bist, kannst Du vertrauliche Ordner erstellen und alle Personen (egal, ob Kanzlei oder Mandant) können drauf zugreifen, wenn diese das Recht vertraulich haben. Das ist Belegtyp-unabhängig.
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