Lt. Haufe verstehe ich es als pfändbar innerhalb der Pfändungsgrenzen. Monatlich wäre da also sicherer, da ja immer nach den monatlichen Einnahmen geschaut wird. § 35 Betriebliche Altersversorgung / 2. Pfändungsschutz | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe Rz. 422 Die Verfügungsbeschränkung und der daraus resultierende Pfändungsschutz gelten jedoch nicht für den Leistungsanspruch auf Zahlung der Versicherungssumme bei Eintritt des Versicherungsfalls (BGH, 23.10.2008 – VII ZB 16/08, NJW-RR 2009, 211). Der zukünftige Anspruch des Schuldners auf Auszahlung der Versicherungssumme aus dem Lebensversicherungsvertrag kann daher gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen werden.
... Mehr anzeigen