Sie haben ja keine bewusste Falschangabe gemacht und im Rahmen einer Korrektur würde die Antragsberechtigung ja nicht entfallen. Das ist ja eher eine redaktionelle Korrektur. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das in der Schlussabrechnung zu Problemen führen wird. Das ist ja ungefähr so, als wenn Sie bei der Branche statt "Tanzschule" versehentlich "Tankstelle" angeben - sachlich falsch, aber ohne materielle Auswirkungen. Für eine Ablehnung wäre meiner Einschätzung nach ein Wegfall der Förderberechtigung notwendig.
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