@Gerrit_Held schrieb: Dann hätten wir allerdings bei einem Einzelunternehmer einen Fall in Kanzlei-Rechnungswesen und DUO unter der Unterberaternummer laufen und im Einkommensteuerprogramm verwenden wir dann wiederum unsere Beraternummer Jap, so machen wir das im Zweifel auch bzw. bei allen Selbstbuchern. Das sollte kein Problem darstellen. Wichtig ist nur, dass die Lohn und REWE Leistung auf der gleichen Beraternummer läuft. Oder auch das ist ein altes Relikt aus vergangenen Zeiten aber ich meine, hier kann es dann z.B. mit der digitalen Personalakte Probleme geben. Ich hatte allerdings auch schon einen Fall, wo ich die myDATEV Mandantenregistrierung nicht starten konnte, weil die Beraternummer der Leistungen nicht einheitlich war. Ich kann aktuell aber nicht mehr sagen, woran sich DATEV genau gestört hat. Eigentlich nur möglich, dass es mehrere Steuerleistungen gab, die auch nicht alle unter der gleichen Beraternummer liefen (Est = Kanzleiberaternummer, KSt = mandantengenutzte Beraternummer als Beispiel). Lege meine Hände aber dafür aktuell nichts ins 🔥. Müsste ich nochmal exakt bei uns nachvollziehen.
... Mehr anzeigen