Hallo liebe Community, folgende Problematik liegt mir bei einer aktuellen Abrechnung vor: Bei der Abrechnung der Quarantäne (Zeitraum 23.11-24.11.2020) liegt mir eine Differenz im Netto-Verdienst vor. Die Differenz ergibt sich aus den Sozialversicherungsbeiträgen. Zum Mitarbeiter: Gehalt regulär liegt überhalb der Beitragsbemessungsgrenze, freiwillig gesetzlich versichert, Beitragsgruppenschlüssel 1111. 1. Probeabrechnung regulär: Dann habe ich die "gekürzte" Probeabrechnung erstellt (Eingabe QA im Kalender 23.11.-24.11.2020) Die Differenzen aus dem regulärem Brutto zum gekürzten Brutto: 433,33 €/ Differenz Netto-Verdienst regulär zum gekürztem: 268,62 €. Diese Werte habe ich in der Monatserfassung unter der Lohnart 5600 (Brutto) und 3600 (Netto) erfasst. Nun, bei Erstellung der tatsächlichen Abrechnung mit der Quarantäne habe ich im Netto-Verdienst eine Differenz von 50,37 €, sodass auch der Auszahlungsbetrag beim Mitarbeiter höher ist, als er bei der Abrechnung ohne Quarantäne wäre. Ich sehe, dass diese Differenz aus den SV-Beiträgen stammt, kann mir aber nicht erklären warum. Eigentlich müsste der Netto-Verdienst der Abrechnung ohne Quarantäne doch mit der Abrechnung mit Quarantäne gleich sein. Bin über jede Hilfe dankbar. Vielleicht habe ich auch einfach nur einen Denkfehler? Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus.
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