Das Thema betrifft uns auch und man findet immer noch keine klaren Lösungen. In dem Merkblatt der AHK (siehe Anhang) kann man lesen, dass weiterhin das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung findet, aber mit der britischen USt-ID lässt es sich nun nicht mehr buchen. Also doch als Drittlandseinnahme verbuchen? Mir geht es jetzt um Sonstige Leistungen an eine britische Firma, die in 2021 ausgeführt wurde (und also mit dem Vorjahr nichts mehr zu tun hat). Viele Grüße V. König
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