Hallo, eine Nachberechnung für eine Pfändung in Lohn und Gehalt kann wie folgt vorgenommen werden: 1. Im Mitarbeiter unter Stammdaten | Besonderheiten | Pfändung im Reiter "Allgemeine Daten" im Feld "letztmalige Abrechnung" das Datum erfassen, an dem die Pfändung letztmalig abgerechnet werden sollte. 2. Setzen Sie den Betrag im Feld "gewöhnliche Forderung" mit neuer Historie (Endedatum der Pfändung) auf "0". Sollte der Button "Historischen Stand kopieren" nicht angezeigt werden, wechseln Sie bitte in eine andere Maske und wieder in die Pfändung zurück, sodass die entsprechenden Symbole aufgeführt werden. 3. Führen Sie eine Lohnabrechnung durch und erfassen Sie im Feld "Erster Monat der Nachberechnung" auch das Datum der "erstmaligen Abrechnung" in Lohn und Gehalt. Die abgezogenen Pfändungsbeträge werden mit der Lohnabrechnung korrigiert. Hinweis: Eine Nachberechnung kann nur für das aktuelle und das Vorjahr also längstens bis 01/2019 durchgeführt werden. Viele Grüße aus Nürnberg Matthias Platz Personalwirtschaft DATEV eG
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