Hallo Community, ich bitte um eure Hilfe. Eine Arbeitnehmerin, ausgetreten im Februar bekommt im September eine Abfindung ausbezahlt. Ich habe die Vergleichsberechnung auf Basis des Gehaltes aus 2019 vorgenommen, danach greift die Fünftelregelung nicht. Sie hatte in 2019 ein Steuerbrutto von 90.000 Euro, die Abfindung beträgt 40.000 Euro. Ich würde die Lohnart 270 benutzen. Da nur der Januar und Februar mit einem Steuerbrutto belegt ist, stellt sich mir die Frage ob ich noch weitere Werte zur Berechnung der Lohnsteuer einpflegen muss. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Danke schon im Voraus.
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